Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1824. (15)

— 44 — 
Ist zu erdgbn vom 1##. 
Brutto 
überhaupt. 
      
  
Recapitulation. bei 
      
Fuͤr Preußen. 
Zu Beverungen . .. 
Zu Minden 
Für Hannover. 
Zu Lauenförde oder Hameellln .. 
Zu Stolzenau oder Drechen 
Für Kurhessen. « 
ZuGießelwerdek............·............ 
ZuRmkeln...........·..·........... ..... 
Fuͤr Braunschweig zu Oolzminden . .. 
Für Lippe zu Erder . . .. -........·.. 
FükBkemenzuBkemen........................ 
  
Anlage D. 
Normal-Gewichts-Tabelle 
zur 
Berechnung des Weserzolls. 
  
àa. Flüssige Waaren. 
Alles Brutto oder mit der einfachen gewöhnlichen Fustage ohne Ueberfaß, 
das Viertel zu 365 Französischen Kubikzoll Inhalt, das Schiffspfund zu 
zoo Pfund Bremer Gewicht. 
Arrak und ein Anker zu fünf Viertel · 
Rum Viertel Legel zu 18 Viertel 
Ohm oder Tierce zu 20 Viertel ... 
Orhoft zu 30 bis 32 dibbo . . . . .. 
balb Legel zu 30 dio 
Faß zu 30 dibbo . . . . . . . 
Both, Puncheon, kleine Piepe zu 60 Viertel . . . . . 
-Legel, Mittel-Piepe zu 70 Viertel ... ... .. . ... 
eine große Piepe zu 80 Viertel.... ..... .. . .... . . .. 
V 
uu „e 
VU 
  
  
Baum-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.