Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

bis zum 1sten Jannar 1828. vertängert wird. Jedoch findek, auch in dieser Erwei- 
terung, die Sportel= und Stempelfreiheit auf die Berhandlungen wegen der einge- 
leiteen Appellationen und Revisionen, imgleichen wegen der gruckgewiesenen D. 
kurse, nicht Amwendung. Dagegen soll diefe Freiheit auch auf die Hypothetenge- 
bühren ausgedehnt werden, in sofern durch das gegenwärtige Gesetz oder die Ablb- 
simgsordnung eine Eintragung veranlaßt we#rd. 
Urkundlich von Uns Hochsteigenhändig vollzogen, mit Beifügung Unsers 
Koͤniglichen Insiegels. 
Gegeben Berlin, den 21sten April 1825. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Graf v. Bülow. 
Beglaubigt: Friese. 
  
(No. 939.) Gesetz, über die den Grundbesitz betreffenden Rechtsverhältnisse und über die 
Realberechtigungen in den Landeskheilen, welche zu dem ehemaligen Groß- 
herzogthum Berg eine JZeit lang gehbrt haben. Vom Zisten April 1825. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnadrn, König von 
Preußen rc. . 
beben das unterm 25slen September 1820. erlassene Gesetz, die gutsherrlichen und 
duerlichen Verhältnisse in den vormals zum Königreich Wesiphalen, zum Großher- 
ogihum Berg, oder zu den frangesisch-panfralh en Departements gehdrenden Lan- 
eötheilen bekreffend, nachdem darüber mehrere Zweifel und Bedenken entstanden, 
einer wiederholten Prüfung unterworfen, und zugleich dasselbe durch Aufnahme meh- 
rerer darin nicht berührten Gegenstände zu erweitern beschlossen. Wir verordnen 
demnach für diejenigen Landestheile, welche bei Auflösung der fremden Herrschaft. 
um Großherzogthum Berg gehört haben, mit Aufhebung des gedachten Ge- 
setes vom 25sten September 1820. (insofern nicht einzelne Bestimmungen desselben 
durch das gegemwckriige Gesetz ausdrücklich bestätigt werden), nach erfordertem Gut- 
achten Unsers Staaksraths, wie folgt: 
Erster Titel. 
Von den Gesetzen, nach welchen die bezeichneten Gegenstände 
zu beurtheilen sind. 
§. 1. Wir setzen hierdurch folgende #m vormaligen Großherzogthum Ber 
erschienenen Gesetze " außer Kraft: * s 
1) Dekret
	        
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