136 Die gallischen Kelten. Kap. XVIIL
Die Heerversammlung des Stammes.
Eine solche lernen wir nur bei den Treverern kennen.
Der Herzog der Treverer berief im Jahr 54 eine Heerversammlung,
armatum concilium, um den Krieg gegen Rom zu
eröffnen. In einer solchen müssen nach allgemeinem Gesetz,
lege communi, alle Erwachsenen, omnes puberes erscheinen. Der
zuletzt Kommende wird erschlagen. Nach gallischer Sitte, more
Gallorum ist sie der Anfang des Krieges. Bei den Treverern
stritten damals zwei Fürsten um das politische Übergewicht, den
principatus. Es waren Indutiomarus, der romfeindliche Herzog,
der im Besitz der Heeresmacht war, und sein Schwiegersohn
der romfreundliche Cingetorix. Der Herzog liess diesen durch die
Versammlung für einen Feind des Staats erklären und seine Güter
einziehen, hostem judicat, bona ejus publicat. Dann legte er seinen
Kriegsplan dar, dessen Billigung wohl der Versammlung zustand,
und erliess die zur Ausführung erforderlichen Befehle, V 56.
Den Inbegriff der Erwachsenen nennt Caesar an andern
Stellen die multitudo, so das Heer des Vercingetorix bei Avarikum,
multitudinis studio, omnis multitudo, VII 20, 21, so die allgemeine
Versammlung in Bibrakte, multitudinis suffragiis, VIL 63.
Nach dem Sprachgebrauch Caesars ist also multitudo das gesamte
Heer, Reiterei und Fussvolk, Adel und Plebs (nur bei Hirtius
wird im Heere der Bellovaker unter multitudo die Plebs verstanden,
VIII 21, 22).
Was bei Caesar multitudo, ist bei Strabo nA7906; das nA79og
wählt nach ihm den orearnyög; das gesamte Heer, die multitudo,
wie Müller und Dübner, die Herausgeber des Strabo übersetzen,
wählt den Stammherzog, IV 4, 3.
Aber Bloch 8. 72 übersetzt mit „plebs“ und erklärt dann
die so aufgefasste Nachricht des Strabo als aller Wahrscheinlichkeit
entbehrend und sieht in der Wahl nicht eine regelmässige
Einrichtung, sondern einen revolutionären Akt, eine Ansicht, die
sich somit erledigt.