Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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Do. 913.) Allerhbchste Kabinetsorder vom 15ten Januar 1825., betreffend das den 
Polizeibehbrden in den Rheinprovinzen obliegende Verfahren gegen 
die, bffentlicher Unzucht nachgehenden Weibspersonen. 
A- Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 20sten Dezember v. J. bestimme 
Ich, daß in allen Städten der Rheinprovinzen die Polizeibehörden von 
Ihnen, dem Polizeiminister, aurhorisirt werden sollen, gegen die in öffenkli- 
cher Unzucht betroffenen oder derselben nachgehenden Weibspersonen nach den, 
in den dltern Provinzen bestehenden Vorschriften zu verfahren, und dieselben 
mit Gefängniß= oder Zwangsarbeit von Acht Tagen bis Vier Wochen poli- 
zeilich bestraft werden sollen. Sie haben hiernach das Weitere zu verfügen. 
Berlin, den I5ten Januar 1825. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister Frh. v. Altenstein und v. Schuckmann.
	        
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