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— 165 —
die Direktoren der Land= und Stadtgerichte, imgleichen
die Stadtgerichts = Direktoren in großen und mirklern
Städten (d. h. solchen, die ohne Milikair 3500 Einwoh-
ner und darüber habren
die Präsidenten, Kanzler und Direktoren der Mediat-
Juftiz-Kollegn..
die Direktoren und Vitglieber ber Landgerichte im Groß-
2 Thlr. — Sgr.
herzogthum Posen. 2
die Handelsgerichts-Präsidenten und Handelsrichter, die
Präsidenten und Mitglieder der Landgerichte und die bei
den Landgerichten angestellten Prokuratoren in den Rhein-
Provrvinzen ..........
dieKreis-Jastizräthe...............................
dieLand-undStadkgetichts-,.imgleichendieStadt-
Justiztckthe..».. ;.................................
dieNätheberMediat-Justiz-Kollegien...............
Gerichts-Assessoren, welche nicht, wie bei No. 4. und 5.,
den Rang der Oberlandesge.#Tches -Assessoren haben
die richterlichen Personen in kleinen Städten, d. h. sol-
chen, welche ohne Militair weniger als 3500 Einwoh-
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III.
1)
ner haarnn::::: . ..
einzeln stehende Richter, als Domainen-Justiz-Beamte,
Friedensrichter und Friedensgerichts-Assessoren 29...4
die Referendarien und Auskultatoren bei den Unterge-
.—
richeen. 1
die Sekretarien, Gerichts-Schreiber, Rendanten, Kalku-
lakoren, Registratoren, Kanzlei-Vorsteher, Journalisten
und Aktuarien bei den Inquisitoriaten und bei denjeni-
gen Untergerichten, die Kollegia bildn . . ..
die Assistenten der Subalternen-Büreaux bei eben diesen
Behördnnn.
die Protokollführer und Dollmetscher eben daselbst ..
die Kanzleidiener, Boten und Exekutoren daselbst..
—
die Kanzlisten und Kopisten daselbt. .
die Aktnarien und Registratoren bei kleinen Gerichten.
die Protokollfährer, Dollmerscher und Kanzlisten berseben—
die Boten und Exekutoren derselken
Militair-Verwaltungs-Beamte:
ein Proviantmeister oder Proviant-Ames-Rendant.
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