— 173
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stgaten.
No. 15.—
(No. 957.) Genehmigungs-Urkunde der in dem Schlußprotekolle der Elbschiffahrts-Re-
visions-Kommission, d. d. Hamburg den 18ten September 1824., ent-
haltenen ergänzendrn Bestimmungen der Elbschiffahrtsakte vom 2 ffien
Junl 1821. Vom Sten Juni 1825.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛc. 2c.
Thun kund und bekennen hiermit: ·
Da in Folge des 30sten Artikels der am 21sten J Juni 1821. zu Dresden
ahgeschlossenen Elbschiffahrtsakte von Zeit zu Zeit eine Revisionskommission sich
versammeln soll, um sich von der vollstaͤndigen Beobachtung jener Konvention zu
uͤberzeugen, einen Vereinigungspunkt zwischen den Uferstaaten zu bilden, um
Abstellung von Beschwerden zu veranlassen, auch Veranstaltungen und Maaß-
regeln, welche nach neuerer Erfahrung Handel und Schiffahr ferner erleichtern
könmen zu berathen; und nachdem solchem gemäß die erste Revisionskommission
in Hamburg zusammen getreten, Uns demnächst aber von Unserm Bevollmäch--
tigten die nachfolgenden mit den Bevollmächtigten der übrigen Elbuferstaaten
verabredeten erganzenden Bestimmungen der Elbschiffahrtsakte:
ad Art. 8. K. 1. Die dem Art. 8. der Elbschiffahrtsakte anliegende
Gewichtstabelle ist in der Art berichtigt, wie sie sub Lit. A. gegenwaͤrtigem
Protokolle zur alleinigen Anwendung beiliegt.
ad Art. 9. G. 2. Die dem Art. 9. der Elbschiffahrtsakte sub No. 2.
beigefägte Tabelle, aus welcher die streckenweise Vertbelung des Tarifsatzes er-
sichtlich war, ist in der Anlage Lit. B. ergänzt.
aad Art. 9. &. 3. Transitirende Schiffe können an dem ersten Erhe-
5bungsamte die Gedühren für die ganze Strecke eines jeden Uferslaates entrichten.
ad. Art. 10. K. 4. Der Art. 10. der Elbakte ist modifiirt wie folgt:
Auf ein Wiertheil des Elbzolles werden nachslehende Artikel ermägigt:
Ambose, Anker, Asche (unausgelaugte), Bier (mit Ausnahmedes fremden), Blei,
Bleierz, Bohnen, Bolus, Bomben, Borsten (Schweins-), Drath (eisern), biise,
Ce blech
Jahrgang 1825.
(Ausgegeben zu Verlin den 18ten August 1825.)
Lit. A.
Lii. B.