Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

182 
Litera B. 
Tarif für den Elbzoll nach den, bei der Auf= wie bei der 
zu befahrenden Strecken vertheilt. 
Riederfahrt, 
  
Uferstaaten für 
deren Nechnung 
die Gebühr 
erhoben wird: 
  
  
Oesterreich 
Sachsen * 
Preußgeen 
Unhalt- Bern. urg 
- l- » 
Hannover 
Mecklenburg. 
Daͤnemark 
  
Anmerkung. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu entrichtende Ge- 
uͤhr vom Ctr. zu 
112 u. Hamburg. 
Bezeichnung der Strecken. i. sr 
nen Htre 
Staaten. seines jeden 
E 
Ril. A#ar. vi. LXt. r. vi. 
) für die ganze Strecke von Melnik bis zur 
Sächsischen Grengee — 149 
2) von Melnik bis Aussig ... ...... . .. ..... — —111 
3) = Aussig bis zur Scchsischen Grenze. ——s10 
1) “lr die ganze Streczer von der rt 
bis zur Preußischen Grenez – 
2) von der Oestreichschen Grenze bis Prrng.— 
) von Pirna bis Dressen —14 
4) von Dresden bis zur Preußischen Grenze.2 
4) für. die &a- nze Strecke von der Schsischen 
is zur Mcenbrrgete Grenze . . .. —13 
3 von der Sächsis. bis zur Anhaltschen Grenze44 
3 a der Anhaltschen bis zur Mecklenburg- 9 
hen Grenze . . . . . . . . . . . . . ... ... . . . . . . .. —- 
4) us dem 3, nöhaleschen bis nach Dornburg 4 
Auhalllrl. . — 
5) fuͤr den Kours von und nach Schnakenburg 
und Gegend .. — 1 4 
fuͤr die ganze Strecke. ... .... ——64 
ür die ganze Strecke ..·......... —-——-——8 
1)fkn-dteanzeStrecke................... 14 
2) für die Strecke des Destauer Geleites ..... — — 8 
J) für die Strecke des Tochheimer Geleites..—— 
4) für die ganze Strecke von der Preußi chen 
Greu)e zi# PHambur ............... s ... 2 6 
2) von der Preußischen. Grenze bis bLwitacher. — 1 
8) von Hitzacker bis Kamburg — 1 
1) für die ganze Strecke ren der Preu schen 
fla zur #a änischen Grene ß ..... —18 
2) von der Preußischen bie zur Hannbverschen ô(0 
5 8 rr#n Sischen 
AnA..v“ —10 
err ber W Strecke ...... ..... — —8 
Zusammen fuͤr die ganze Strecke von Melnit 
bis Hamburg und umgekehrt .. ..... 113 
  
  
  
  
  
Die Zollpflichtig- 
keit tritt ein: 
a) in Oestreich, 
Preußen, mit Aus- 
nahme von Lenzer- 
3 Fähre, und Sach- 
sen bel Berührung 
der Jollsictte, 
b) in Preußen, bei 
Lenzer = Fäbre, 
Hannover, Lauen- 
burg, Mecklenburg 
und Anbalt nach 
dem Zollgeleit und 
bei Berührung des 
Jollgeleit#bezirks 
D) der von Eßlingen 
feüber nach Ham- 
burg verlegte Zol 
wird nur von 
Stromaufwaͤrts 
aus Hamburg ab- 
gehenden Schiffen 
mit 4 ßl. Hamb. 
Crt. pro Schiffslast 
von 4000 M. Bruno 
(und einer geringen 
Schrelbgebühr) 
entrichtet. 
  
Lit. C.
	        
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