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No. 977.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 8ten Rovember 1825., betressend die neue Zu-
sammensetzung der Abeheilungen des Staatsraths.
B. den durch den Abgang mehrerer Mitglieder des Staatsrakhs in den Ab-
theilungen desselben vorgefallenen Veränderungen und in Gemäßheit der im
Iten Abschnitt der Verordnung wegen Einführung des Staaksraths enthaltenen
Bestimmung, habe Ich eine neue Zusammensetzung der Abtheilungen des Staats-
raths beschlossen, und lasse solche in der Anlage demselben zugehen. Ich be-
stimme dabei, daß jedesmal bei dem Schlusse der jährlichen Sitzungen des
Staatsraths bei Mir angefragt werden soll, ob die bestehenden Abtheilun-
gen unverändert bleiben, oder anderweit zusammengesetzt werden sollen. Dem-
nächst mache Ich dem Staatsrathe bekannt, daß Ich den Wirklichen Geheimen
Ober-Regierungsrath Grafen von Hardenberg, den Geheimen Ober-Justiz--
rath Sack, den Geheimen Ober-Reoisionsrath Fischenich und den Praͤsiden-
ten von Goldbeck zu Mitgliedern des Staatsraths ernannt habe, und über-
lasse Ich demselben deren baldige Einführung. 9
Potsdam, den 8ten November 1825.
Friedrich Wilhelm.
An den Staatsrath.
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Neue Zusammensetzung der Abtheilungen des Staatsraths.
Für die auswärtigen Angelegenheiten.
Feldmarschall Graf von Gneisenau,
General der Infanterie von dem Knesebeck,
Staatsminister von Brockhausen,
Wirklicher Geheimer Legationsrath Ancillon.
Für die Militair-Angelegenheiten.
Feldmarschall Graf von Gneisenau,
General der Infanterie von dem Kuesebeck,
General-Lieutenant von Müffling,
General-Lieutenant von Schöler,
General-Intendant von Ribbentrop.
Für