Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Stagten. 
  
— No. 21. — 
  
GCo. 978.) Allerhöchsie Kabinetsorder vom 26sten November 1825., bezüglich auf das 
der Kreisordnung für die Kur= und Neumark vom 17ten Augusi d. J. 
beigefügte Verzeichniß der zum Kreistage berechtigten städtischen Abge- 
orducten. 
A# den Antrag des Ober-Präsidenten von Bassewitz will Ich die in dem 
Verzeichnisse, welches der Kreisordnung für die Kur= und Neumark vom 173en 
August d. J. beigefügt worden, enthaltene Vertheilung der zum Erscheinen auf 
dem Angermünder Kreistage berechtigten städtischen Abgeordneten, dahin abän- 
dern, daß denselben 
die Stadt Angermünde it . .. . . . . . . .. 1 Abgeordneten 
die Stadt Schwedt it4t4:4: . .. 1 O 
die Stadt Oderberg ittttt:::: 1 - 
die Staͤdte Joachimsthal, Greiffenberg und Vierraden, 
zusammen mit ... . .. .. .... . . ... . .... . .. .. .... . ... 1 
zu beschicken, befugt seyn sollen. 
Indem Ich dem Staatsministerium von dieser Bestimmung hierdurch 
Kenntniß gebe, beauftrage Ich dasselbe, die Bekanntmachung der gegenwärti- 
gen Order durch die Gesetzsammlung zu veranlassen, und den Ober-Präsidenten 
von Bassewitz mit der erforderlichen Anweisung zu versehen. 
Berlin, den 26sien November 1825. 
Friedrich Wilhelm. 
An das Staatsministerium. 
  
Jahrgang 182;. Nu [No. 979.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 27/ien Dezember 1825.)
	        
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