Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1825. (16)

xxLiv Viertes Sachregister. 
Schwiebuser Kreis, wird in ständischer Beziehung mit der Neumark vereinigt. 23. 131. — 25. 196. 
See-Assekuranzgesellschaft, preußische, in Stettin, deren Errichtung und Bestätigung. 25. 41— 55. 
See-Reisende, deren Legitimation vor der Abreise aus dem Hafen. 22. 93. 
Seeschiffer, inländische, ausschlieHhlicher Betrieb der inländischen Rhederei durch selbige. 22. 177. — 
ausländische, deren Bestrafung, wenn sie auf inländischer Rhederel betroffen werden. M. 177. — 
Erhöhung der bisherigen Hafenabgaben für selbige. ibicä. — deren Bestrafung für die Veruntreuung 
der ihnen zum Transport anvertrauten Güter. 24.79. — (. auch Schiffer. 
Seilerwaaren, Hausirhandel mit selbigen. 24. 130. 
Seitenverwandte, hölstose, zu deren Verpflegung während der Untersuchung und Strafabbüßung find 
die Seitenverwandte derselben nicht verpflichtet. 22. 216. 
Selbstmörder, in wie weit die Obduktion deren Leichname erforderlich ist. 24. 221. 
Senftenberg, Amt, gehört in ständischer Beziehung zur Niederlausitz. 23. 131. — 25. 197. 
Separationen, s. gutsherrliche und bäuerliche Verhältnisse. 
Serpentinsteimwaaren, Hausirhandel mit selbigen. 24. 130. — Abgaben-Erhebung von selbigen. 
24. 197. — 25. 70. 
Servis= (und Garnison-) Administration, in den Jahren 1806 — 1819., Präklustofrist zur 
Anmeldung der rückständigen Forderungen an selbige. 22. 221 — 223. 
Serlisgelder, rückständige, für Soldaten-Frauen und Kinder, (. diese. 
Siebmacher, Gewerbebetrieb derselben im Umherziehen. 24. 131. 
Siegel, deren Anlegung bei Waarenverschlüssen, und Gebühren-Entrichtung für selbige. 24. 203. 
Siegelgebühren, follen bei den Sxorteln der Provinzial-Verwaltungsbehörden weg. 25. 134. — bei 
den Friedensgerichten in den Rheinprovinzen. 24. 81. « 
Siegen, Fürstenthum, mit den Aemtern Burbach und Neuenkirchen, Greic= und Hücken-Grund), Ein- 
führung des Allgemeinen Landrechte und der Allgemeinen Gerichts-Ordnung in selbigem. 25. 153 
— 159. 236. — Vorschriften für das Hopothekenwesen in selbigem. 25. 154. 235. — Beibehal- 
tung und Anwendung der Provinzial-Gesetze und Gewohnheiten in selbigem. 25. 153. cq. — Be- 
stimmungen rücksichtlich des Lehnrechts in selbigem. 25. 154. — ( auch Westphalen, Herzogthum. 
Silbergroschen, neue, s. Scheidemünze. 
Silbermünze, Perto-Berechnung für deren Versendung mit der Post. 24. 229. 
Silber-Scheidemuͤnze, s. letzt. 
Skirwithstrom, bei Skirwith, Faͤhrgeld-Tarif für das Uebersetzen über selbigen. 23. 163. 
Skutisations= oder Weideherren, s. Markenherren. 
Soldaten, zur Kriegsreserve entlassen, (und beurlaubte Rekruten), Strafverfahren gegen selbige durch 
die Civilgerichte. 23. 28 — J31. — 24. 213. — 25. 192. — minderjährige, Freiheit derselben, 
ohne Justimmung ihrer Eltern und Vormünder, nach geleisteter dreijähriger Dienstzeit noch fortdienen 
zu können. 25. 15. — f. auch Militairpersonen, Train-Soldaten und Landwehr. 
Soldaten-Frauen, Präklusiotermin zur Erhebung der rückständigen Servis-, Holz= und Brodgelder 
für selbige, von 1506 — 1319. 22. 222. 
Soldaten-Kinder, Präklusiofrist zur Erhebung der Mlegegelcer für selbige aus der Periode von 1806 
— 1819. 22. 222. — desgleichen der rückständigen Servis -, Holz= und Brodgelder für selbige, 
vom isten November 1806. bis ult. O-zember 1819. ibid. 
Soldarenstand, Versetzung in die zweite Klasse desselben und Ausstogung aus selbigem können Civil= 
gerichte gegen beurlaubte Landwehrmänner 2c. erkennen. 23. 28 — 31. — mit der Versetzung in 
die zweite Klasse desselben ist der Verlust des National-Milikairabzeichens oder des Landwehrkreuzes 
verbunden. 24. 213. — die Rückversetzung in die erste Klasse desselben bedarf der allerhöchsten Ge- 
nehmigung. 24. 214. — Versetzung in die zweite Klasse desselben, wird auch durch Veruntreuung 
des Futters für Militair-Dienstpferde verwirkt. 25. 11. — desgleichen bei beurlaubten Landwehr- 
männern und Kriegs-Reservisten durch den Verlust der Nationalkokarde 25. 192. 
Son-
	        
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