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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNo. 7.—
[No. 931.) Bestätigung des Plans zur Errichtung einer See-Assekuranzgesellschaft zu
Stettin. Vom 1 2ten März 1825.
D. hier beigeheftete, mit Zuziehung der Königlichen Regierung zu Stettin
entworfene Man zur Errichtung einer See-Assekuranzgesellschaft zu Stettin,
wird, auf den Grund der Allerhöchsten Kabinetsorder vom 5ten Januar 1821.,
hiermit genehmigt und bestätigt, und den Interessenken, Kaufleuten Wißmann,
Gribel, Toussaint und Steinicke, die erbetene ausschließliche Berechti-
gung auf Funfzehn Jahre unter der Bedingung bewilligt, daß die Assekuranz=
Gesellschaft,, wenn sie nicht das erwartete Gedeihen gewinnen sollte, die Ab-
kürzung des bemerkten Zeitraums und Zulassung anderer ehnlicher inländischer
Versicherungsanstalten sich gefallen lassen muß.
Berlin, den 12ten März 1825.
C(L. S.)
Ministerium der Justzz. Ministerium des Handels.
v. Kircheisen. Graf v. Bülow.
Plan
der Preußischen See-Assekuranzkompagnie.
§. 1. Die Preußische See-Assekuranzkompagnie übernimmt Versiche= Zweck der Gesellschaft.
rungen
1) für Gefahr zur See und auf Strömen;
2) für Türken-Gefahr. »
JedochkannsieznruebemahmeeinetVetsichemngwidetihrenWillm
nicht angehalten werden.
Jahrsang 1825. H g. 2.
(Ausgegeben zu Berlin den Zten Mai 1825.)