Full text : Der Belagerungszustand, insbesondere in seiner Bedeutung für Strafrecht und Strafprozess – Jahrgang 1916

daran  ist  nicht  zu  zweifeln.  Zu  erreichen  ist  aber  eine
wirksame  Verschleierung  nur  bei  weitester  Auslegung  des
Begriffs  »Veröffentlichen«.

5)  $  9e  BZQ.  stellt  die  Aufforderung  oder  die  Anreizung
  zu  den  Verbrechen  des  Aufruhrs  ($  115  StGB,
88  106—110  Mil,StGB.),  der  Widersetzlichkeit  ($$  113  u.
114,  117,  122  StGB.,  96—98  MStGB.),  der  Gefangenenbefreiung
  (88  120,  121,  347  StGB.,  $  144  Mil,StGB.),  endlich
  zu  anderen  in  $  8  vorgesehenen  Verbrechen  unter
Strafe,

Die  Zitierung  des  $  8  BZG.  ist  so  zu  verstehen,  als
ob  die  in  $  8  genannten  Verbrechen  in  $  9c  BZG.  wiederholt
  aufgeführt  wären:  die  vorsätzliche  Brandstiftung  weist
also  auf  die  88  306-308,  311  StGB.,  die  vorsätzliche
erbeiführung  einer  Überschwemmung  auf  die  $$  312,
313  StGB.  hin;  »der  Angriff  oder  der  Widerstand  gegen
die  bewaffnete  Macht  oder  Abgeordnete  der  Zivil-  oder
Militärbehörde  in  offener  Gewalt  und  mit  Waffen  oder
gefährlichen  Werkzeugen«  findet,  wie  oben  bereits  festgestellt,
  kein  entsprechendes  Analogon  in  den  bestehenden
Gesetzen,  gleichwohl  muß  der  Tatbestand  als  in  $9  BZG.
wiederholt  gelten.

Gewöhnlich  wird  der  Tatbestand  mit  Aufruhr  oder
Widerstand  zusammenfallen,  er  kann  auch  ein  hochverräterisches
  Unternehmen  sein.  Irgend  eine  Strafbestimmung
  findet  daher  ohnehin  Anwendung.  Aber  auch  selbst
wenn  das  nicht  der  Fall  ist  oder  die  Strafe  eine  mildere
als  die  des  $  9  BZUG.  ist,  die  Aufforderung  oder  Anreizung
  indes  auf  eine  Tat  gerichtet  ist,  die  die  erwähnten
  Tatbestandsmerkmale  an  sich  trägt,  ist  $  9c  BZG.  anwendbar.