Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1847. (24)

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men  verbunden  ist,  haben  sich  binnen  vier  Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig
  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  die  in  dritter  Besoldungsklasse  stehende  Revierförstersstelle  zu  Hobentwiel,
  Forsts  Rottweil,  haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  der  Finanzkammer  des
Schwarzwaldkreises  vorschriftmäßig  zu  melden.

3)  Die  Bewerber  um  eine  bei  der  Oberrechnungs-Kammer  erledigte  Expeditorsstelle
  mit  dem  Gehalt  von  800  fl.  baben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  der  genannten  Behörde
vorschriftmäßig  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  in  Erledigung  gekommene  Aktuarsstelle  bei  dem  Oberamtsgerichte
  Tübingen  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe  daselbst  zu
melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Aktuarsstelle  bei  dem  Oberamte  Ravensburg  mit
dem  Normalgehalte  von  500  fl.  haben  sich  binnen  vierzehn  Tagen  bei  der  Regierung  des
Donaukreises  vorschriftmäßig  zu  melden.

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Gerruct  bei  G.  Hasselbrink.