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(No. 1030.) Mlerhöchsie Kabinetsorder vom 1 Sten September 1 826., betreffend die Auf-
hebung des Pfarrzwanges in der Niederlausitz.
A## Ihre Anzeige vom Züsten v. M. will Ich Meine wegen Aufhebung des
Pfarrzwanges in der Oberlausitz am 4ten September v. J. an Sie erlassene Order
auch auf die Niederlausitz ausdehnen.
Berlin, den 151en September 1826.
Friedrich Wilhelm.
An
den Staatsminisier Freiherrn von Altenstei
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(No. 1031.) Bekanntmachung, betreffend die Unzulässigkeit der Anträge auf Subhastation
zur Deckung der in Steuer-Defraudationen erkannten Geldbußen. Vom
Sten Oktober 1826.
D. Koͤnigs Majestaͤt haben mittelst Allerhoͤchster Kabinetsorder vom 10ten
April d. J. zu bestimmen geruhet:
daß zur Einzichung von Geldbußen für Steuer-Defraudationen nie-
mals Subhastationen von Grundssücken extrahirt, sondern in diesem
Falle die Geldbußen allemal in Gefängniß= oder nach Befinden der
Umstände in Zuchthaussirafen durch das betreffende Gericht verwan-
delt werden sollen.
Sämmtliche Gerichts= und Steuerbehörden haben sich auf das Genaueste
danach zu achten.
Berlin, den Zten Oktober 1826.
Das Staatsministerium.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
von Altensiein. von Schuckmann. Graf von Lottum. von Hake.
Graf von Danckelmann. von Mot.
(No. 1032.)