Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 18. 
  
(No. 1039.) Allerhöchste Kabinetsorder vom Zosten Mai 1826., die Zwangs-Impfung 
der Kriegs-Reserve und Landwehr-Rekruten betreffend. 
A- Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 12ten d. M., setze Ich hierdurch fest: 
daß die Zivilbehörden verpflichtet seyn sollen, die Schutzblattern -Impfung der 
zum Militair-Verbande gehbrenden Leute, namentlich der Kriegs-Reserve und 
Landwehr-Rekruten, die ihnen von den Militairbehörden als noch nicht geimpft 
namhaft gemacht werden, sofort, und nöthigenfalls durch Anwendung eines 
direkten Zwanges, zu veranlassen. Ich trage Ihnen auf, diese Bestimmung 
öffentlich bekannt zu machen, und die betreffenden Behörden mit näherer Anwei- 
sung zu versehen, auch Sorge zu tragen, daß dem gemäß überall verfahren werde. 
Berlin, den 30sten Mai 1826. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister Frhr. v. Altenstein, v. Schuckmann, 
und General der Infanterie v. Hake. 
  
Jahrgang 1826. No. 18. — (No. 1039 — 1011.) X (Xo. 1040.) 
(Ausgegeben zu Berlin den 31sten Dezember 1826.)
	        
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