Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  Oigkonat
  Güglingen,  Dekanato  Brackenheim,
  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen
bei  dem  evangelischen  Consistorium  zu  melden.
  Der  Diakon  ist  zugleich  Pfarrer  zu
Eibensbach,  eine  halbe  Stunde  von  Güglingen
  entfernt,  wo  alle  in  einer  Mutterkirche
  gewöhnliche  Gottesdienste,  mit  der
einzigen  Ausnabine,  daß  nur  je  am  zworiten
  Sonntag  Kinderlehre  gehalten  wird,
Statt  finden.  Das  Einkommen  ist  auf
boo  fl.  nach  Etats-Preisen  berechnet.

2)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  evangelische
  Stadfpfarrei  Ellwangen,  Diccese
Aalen,  welche  565  Pfarr-Genossen  zählt,
haben  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem
evangelischen  Consistorium  zu  melden.  Die
Besoldung  betrágt  in  Geld  5-3  fl.,  daneben
genießt  der  Stadtpfarrer  noch  go  fl.  für
den  Religions-Unterricht  am  Gymnasium,
250  fl.  als  widerrufliche  Belohnung  für
wöchentliche  sechs  Unterrichtsstunden  an
dem  Ober-Gymnastum,  und  75  fl.  von
der  Kusse  des  Polizeihauses,  so  lange  dieses
noch  in  Ellwangen  bestehen  wird,  für  gottesdienstliche
  Verrichtungen  bei  den  Sträflingen.


5)  Die  katholische  Stadtpfarrei  in  Eßlingen
  wird  wieder  beseht  werden.  Sie
begreift  die  in  der  Stadt  und  Umgegend

befindlichen  Katheliken,  und  hat  nebst
Wohnung  9  20  fl.  Besoldung.  Die  Geistlichen,
  welche  sich  um  diese  Stelle  insbesondere
  bewerben  wollen,  haben  ihre  Meldung
  vorschriftemäsig  binnen  vier  Wochen
an  den  katholischen  Kicchenrath  einzusenden,
  zugleich  aber  sieh  über  die  Tüchtigkeit
und  Reigung  zur  Uebernahme  sowohl  des
Camerariato  als  des  Schul-Jaspektorats
zu  erklären.

1)  Um  die  im  Reg.  Blatt  vom  r0.  Mat
d.  J.  zur  Besehung  ausgeschriebene  Pfarrstellein
  Hohenberg,  Oberamts  und  Dekanats
Ellwangen,  hat  sich  krin  geeigneter  Competent
  gemeldet.

Der  katholische  Kirchenrath  fündet  sich
hiedurch  veranlast,  die  Besehung  der
Pfarrstelle,  mit  einem  Einkommen  von
610  fl.,  unter  Anberaumung  eines  Termins
  von  drei  Wochen  wiederholt  bekannt
nerkt  wird,  daß  sich
In,  ere  Pfarramis-Faͤhigkeit
  und  Nei—

pebteratamt  haben,

zu  machen,  wobei  be
ohne  Anstand  auch
Candidaten,  welche
gung  zum  Schul-Ju
melden  bönnen.

5)  Die  Hütten-Cassiers-Stelle  in  Friedrichsthal
  ist  durch  gerichtliches  Erkenntniß
  in  Erledigung  gekommen.  Die  Vewerber
  haben  sich  innerhalb  vier  Wochen  beäi
dem  Bergrath  zu  melden.