Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1826. (17)

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No toos.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 20sten Mai 1826., über die gegenseitigen 
Begünstigungen dlesseiltiger und großbrikannischer Unterthanen für den 
Handel und die Schiffahrt. 
A- Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom hlen d. M. über die Meinem Ge- 
sandten zu London, Königlich -Großbritannischer Seits ertheilte Zusicherung, 
daß diejenigen Begünstigungen, welche in der Akte 6ö. Geo. IV. Cap. 114. den 
Unterthanen fremder Staaten im Handel mit den englischen überseeischen Be- 
sitzungen bedingungsweise eingerdumt worden sind, Meinen Unterthanen sofort 
zu Theil werden sollen, wenn der Handel und die Schiffahrt Englands und 
dessen überseeischen Besitzungen in Meinen Sctaaten gleich denen der daselbst am 
meisten begünstigten Nation behandelt werden; genehmige Ich: daß von jetzt 
an diese Behandlung eintrete, auch so lange fortdauere, als Meine Unterthanen 
im Genusse der ihnen durch obgedachte Akte zugesicherten Vortheile verbleiben, 
und beauftrage Sie, hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 20sten Mai 1826. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminister v. Schuck mann und Grafen v. Bernstorff. 
  
VNo. 1009.)
	        
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