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Fassung um so bedeutungsvoller ist, als man überhaupt Nichts mehr
erwartet. Er gestatte, sagt der Papst, daß die Polnischen Kreuzfahrer,
wenigstens die in den beiden Herzogthümern (Masovien und Cujsavien),
zum Schutze gegen die Preußen zurückblieben, — „.verbiete
aber unter dem Bann aufs Strengste, daß keiner der
Kreuzfahrer sich unterstehe. das Land der Bekehrten
Preußens ohne Einwilligung Christians, des Bischofs,
zu betreten.“) Gewiß führte der Papst diese strenge
Sprache nur darum, weil er die wohlbegründete Besorgniß hegte,
wenn der Herzog — denn nur Er kann gemeint sein. — über die
Weichsel nach Preußen zöge, so wäre die Selbstständigkeit dieses Landes
unter Christian und mit ihr die Sache des Glaubens in der
dußersten Gefahr. Bestimmter konnte der Herzog von jedem Rechte
auf Preußen nicht ausgeschlossen, der Bischof nicht deutlicher als
der unabhängige Herr erklärt werden. Es ist, um die Bedeutung
dieser Worte nicht irriger Weise zu beschränken, ein Doppeltes zu
beachten. Wenn der Papst hier das Land der Bekehrten
Preußens als das Gebiet bezeichnet, auf welchem nur der Wille
des Bischofs Geltung habe, so meint er mit diesem Ausdruck offenbar
ohne alle Einschränkung das ganze Preußen, sofern es
bekehrt ist. eine Auffassung, die ihre Bestätigung erhält, wenn
wir uns erinnern, daß der Papst gerade deßhalb die Polen von
Preußen fern hält, damit das ganze Volk bekehrt werde.?) Es
bleibt mithin kein Zweifel daran, daß hier die Hoheit Christians
über ganz Preußen, sobald es eben christlich ge-21)
Sub intimatione autem anathematis districtius inhibemus, ne
quisquam terram baptizatorum de Prussia sine permissione aui Episcopi
ecum exercitu intrare presumat, quia Dei et nostram indignationem incurreret,
qui de cetero in tante presumtionis audaciam prosiliret.
22) Wenn man den Ausdruck auf Kulmerland allein bezlehen wollte, wo blieben
dann die während der zwei letzten Jahre hinzugekommenen baptizati de Prussia?
Watterlch, Orensstaat. 2