Contents : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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Fassung  um  so  bedeutungsvoller  ist,  als  man  überhaupt  Nichts  mehr
erwartet.  Er  gestatte,  sagt  der  Papst,  daß  die  Polnischen  Kreuzfahrer,
wenigstens  die  in  den  beiden  Herzogthümern  (Masovien  und  Cujsavien),
  zum  Schutze  gegen  die  Preußen  zurückblieben,  —  „.verbiete
aber  unter  dem  Bann  aufs  Strengste,  daß  keiner  der
Kreuzfahrer  sich  unterstehe.  das  Land  der  Bekehrten
Preußens  ohne  Einwilligung  Christians,  des  Bischofs,
  zu  betreten.“)  Gewiß  führte  der  Papst  diese  strenge
Sprache  nur  darum,  weil  er  die  wohlbegründete  Besorgniß  hegte,
wenn  der  Herzog  —  denn  nur  Er  kann  gemeint  sein.  —  über  die
Weichsel  nach  Preußen  zöge,  so  wäre  die  Selbstständigkeit  dieses  Landes
  unter  Christian  und  mit  ihr  die  Sache  des  Glaubens  in  der
dußersten  Gefahr.  Bestimmter  konnte  der  Herzog  von  jedem  Rechte
auf  Preußen  nicht  ausgeschlossen,  der  Bischof  nicht  deutlicher  als
der  unabhängige  Herr  erklärt  werden.  Es  ist,  um  die  Bedeutung
dieser  Worte  nicht  irriger  Weise  zu  beschränken,  ein  Doppeltes  zu
beachten.  Wenn  der  Papst  hier  das  Land  der  Bekehrten
Preußens  als  das  Gebiet  bezeichnet,  auf  welchem  nur  der  Wille
des  Bischofs  Geltung  habe,  so  meint  er  mit  diesem  Ausdruck  offenbar
  ohne  alle  Einschränkung  das  ganze  Preußen,  sofern  es
bekehrt  ist.  eine  Auffassung,  die  ihre  Bestätigung  erhält,  wenn
wir  uns  erinnern,  daß  der  Papst  gerade  deßhalb  die  Polen  von
Preußen  fern  hält,  damit  das  ganze  Volk  bekehrt  werde.?)  Es
bleibt  mithin  kein  Zweifel  daran,  daß  hier  die  Hoheit  Christians
  über  ganz  Preußen,  sobald  es  eben  christlich  ge-21)

  Sub  intimatione  autem  anathematis  districtius  inhibemus,  ne
quisquam  terram  baptizatorum  de  Prussia  sine  permissione  aui  Episcopi
ecum  exercitu  intrare  presumat,  quia  Dei  et  nostram  indignationem  incurreret,
  qui  de  cetero  in  tante  presumtionis  audaciam  prosiliret.

22)  Wenn  man  den  Ausdruck  auf  Kulmerland  allein  bezlehen  wollte,  wo  blieben
dann  die  während  der  zwei  letzten  Jahre  hinzugekommenen  baptizati  de  Prussia?

Watterlch,  Orensstaat.  2