Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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ausgewechselt worden seyn wird, durch oͤffentliche Bekanntmachung in den dies- 
seitigen Staaten Kraft und Wirksamkeit haben. 
Berlin, den bten Oktober 1827. 
(I. S) 
Koͤnigl. Preußisches Ministerium der auswaͤrtigen Angelegenheiten. 
v. Schönberg. 
Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nachdem solche gegen eine überein- 
stimmende, von dem Fürstlich-Schwarzburgschen Geheimen Consllium zu Sonders- 
hausen unterm 22sten September 1827. vollzogene, Erklärung ausgetauscht worden 
ist, unter Beziehung auf die Allerhöchste Kabinetsorder vom tbten August 1827. 
Hor. 17. der diesjährigen Gesetzsammlung, Seite 123.) hierdurch zur öffentlichen 
enntniß gebracht. 
Berlin, den 28len Oktober 1827 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schönberg. 
  
(No. 1101.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 14Aten Oktober 1827., die Herabsetzung des 
Straf-Agio's bei unterlassener Zahlung in Kassen-Anweisungen von 2 Sgr. 
A auf 1 Sgr. betreffend. 
uf den Bericht des Staatsministeriums vom 29sten v. M., genehmige Ich, nach 
dessen Antrage aus den dafür angezeigten Gründen, dat das Straf-Agio, welches 
bei unterlassener Zahlung in Kassen-Anweisungen, gemäß §. VII. Meiner Order vom 
24 sten Dezember 1824., mit 2 Sgr. für den Thaler gezahlt werden muß, auf 1 Sgr. 
für den Thaler herabgesetzt werde. Ich überlasse dem Staarsministerium, diese 
Ermäßigung gehörig bekannt zu machen, und die betreffenden Behörden zur Besol- 
gung der ergangenen Vorschrift anzuweisen. 
Berlin, den 141en Oktober 1827. 
Friedrich Wilheim. 
An das Staatsministerium.
	        
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