Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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Gegenwaͤrtige Erklaͤrung soll, nachdem sie gegen eine uͤbereinstimmende, 
von dem Senat der freien und Hansestadt Bremen vollzogene, Erklärung aus- 
gewechselt worden seyn wird, durch öffentliche Bekanntmachung in den dies- 
seitigen Staaten Kraft und Wirksamkeit erhalten. 
Berlin, den 20sten Oktober 1827. 
*' 
Konigl. Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schönberg. 
Vorstehende Erklarung wird, nachdem solche gegen eine übereinstimmende, 
von dem Senat der freien Hansestadt Bremen unterm Züsten Oktober 1827. 
vollzogene, Erklärung ausgetauscht worden ist, unker Beziehung auf die Aller- 
höchste Kabinetsorder vom 164en August 1827. (diesjährige Gesetz-Sammlung 
No. 17. Seite 123.) hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Berlin, den 13ten November 1827. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schönberg. 
  
(No. 1105.)
	        
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