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([No. 1110.) Mlnisterial-Erklärung vom 22sten November 1827., über die mit dem Fuͤrsten-
thum Hohenzollern = Sigmaringen getroffene Vereinbarung, die
Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger in den beider-
seitigen Landen wider den Bücher-Nachdruck betreffend.
D. Königlich -Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
erklärt hierdurch, in Gemäßheit der von Seiner Majestat ihm ertheilten
Ermachtigung:
Nachdem von der Fürstlich-Hohenzollern = Sigmaringenschen
Regierung die Zusicherung gemacht worden ist, dah, mit Vorbehalt
der zur Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den
Bücher-Nachdruck noch zu verfügenden und in Folge des Artikels 18.
der deurschen Bundesakte allgemein zu erwartenden Maaßregeln, vorlaufig
eine ausdrückliche Verordnung, wonach der Nachdruck und dessen Verbrei-
tung im Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen mit Konfiskation und
einer Strafe von 50 Rthlr. zu bestrafen ist, erlassen, und insbesondere
zum Schutze der Schriftsteller und Verleger der Königlich -Preußischen
Monarchie in Anwendung gebracht werden soll,
daß das Verbot wider den Bücher-Nachdruck, so wie solches bereics im ganzen
Bereiche der Preußischen Monarchie, zum Schutze der inländischen Schriftsteller
und Verleger, nach den in den einzelnen Provinzen geltenden Gesetzen besteht,
auch auf die Schriftsieller und Verleger des Finstenthums Hohenzollern-Sig-
maringen Anwendung finden, und mithin jeder durch Nachdruck oder dessen Ver-
breitung begangene Frevel gegen letztere nach denselben gesetzlichen Vorschriften
beurtheilt und geahndet werden solle, als handelte es sich von beeinträchtigten
Schriftstellern und Verlegern in der Preußischen Monarchie selbst.
Gegenwärtige Erkl#rung soll, nachdem sie gegen eine übereinsiimmende,
von der Fürstlich-Hohenzollern-Sigmaringenschen Regierung vollzogene, Erklä-
rung ausgewechselt worden seyn wird, durch öffentliche Befanntmachung in den
diesseitigen Staaten Kraft und Wirksamkeit erhalten.
Berlin, den 22sten November 1827.
(I. S.)
Königl. Preuthisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Schönberg.
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