Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

(No. 1050.) Allerhöchste Kablnetsorder vom Sten Jannar 1827., betreffend den gleich- 
zeitigen Verluft des eisernen Kreuzes und des Nussischen St. Georgen- 
Ordens öker Klasse. 
N adem Ich bereits burch · die Verfuͤgung vom 10ten September 1821. an 
die General-Ordenskommission bestimmt habe, daß in allen Faͤllen, wo der Ver- 
lust des eisernen Kreuzes oder des Erbreches dazu, von Mir ausgesprochen wird, 
dies auch zugleich den Verlust des St. Georg-Ordens 5ter Klasse oder der Erb- 
berechtigung dazu, nach sich ziehen soll, ohne daß es deshalb einer ausdrücklichen 
Erklárung bedürfe; finde Ich Mich veranlaßt, ferner festzusetzen, daß der von 
Mir erklä#te Verlust des St. Georg-Ordens 5ter Klasse oder der Erbberechti- 
gung dazu, auch jedesmal von selbst und ohne daß es einer weiteren ausdrücklichen 
Erkl#rung bedarf, den Verlust der Erbberechtigung zum eisernen Kreuz zur Folge 
haben soll. 
Ich beauftrage Sie, diese Bestimmunzen den Zlvil= und Milikair-Gerich- 
tes bekannt zu machen. 
Berlin, den 5ten Januar 1827. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staatsminisier General der Infanterie von Hake 
und Graf von Danckelmann. 
[No. 105 1.)
	        
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