Datum
des
Gesetzes.
Ausgege-
ben zu
Berlin.
Inhalt.
des
Stuͤcks.
Xo.
des Ge-
setzes.
Seite.
31. Januar.
10. Februar.
13. Februar.
6. Maͤtz.
11. Maͤrz.
14. Maͤrz.
20. Maͤrz.
22. Maͤrz.
3. April.
2. Juni.
27. Maͤrz.
15. Mai.
27. März.
3. Mai.
2. Juni.
7. Wril.
3. Meai.
15. Mai.
10 Februar.
1827
Preußischen Antheils an der Zentralschuld des
ehemaligen Kdnigreichs Westphalen
Allerhoͤchsse Kabinetsorder, wegen des zu erlassen-
den präklusivischen Aufrufs zur Liquidation der
von Preußen zur Regulirung übernommenen
westphälischen Bentrollchulorn ............... «
AllekbbchstedkabiuetöokdehbetreffenddieBefugs
niß der Sesanln kem Enetn
n
Allerhdchste Kabinetsorder, wegen Regulirung des
Verkauf der ihr verpfändeten Efsekken
Allerhöchste Kabinetsorder, die Inkorporation der
Gdrlitzer Fürstenthums-Landschaft in den Schle-
sischen landschaftlichen Kreditverein betreffend
Deklaration über die Anwendbarkeit des §. 73.
u. ff. auf 9#. 61. u. 62. Titel 17. Theil II.
des Allgemeinen Landrechts, die Besirafung
geringerer Polizei-Vergehen betreffend. . . . . .
Allerhbchste Kabinetsorder, wegen eines Praͤklufiv-
Termins, Behufs der Liquidation und Fest-
stellung der aus dem siebenjaͤhrigen Kriege her-
rührenden, von den ehemaligen Landsisnden
des Herzogthums Westphalen verbrieften so-
enannten Fonnage-Kapiaaleen
Deklaration des Gesetzes vom 7ten Juni 1821.,
wegen Untersuchung und Bestrafung des 2
Diebstahls
Verordnung wegen der von den Menoniten son
des Eides abzugebenden Versicherungen
Allerhdchste Kabinetsorder, die Ernennung des
General-Lieutenants von der Marwitz zum
Mitgliede des Staatsraths betreffend
Handels= u. Schiffahrts-Vertrag mit Sr. Majestät
dem Kbnige von Schweden und Norwegen..
Allerhöchste Kabinetsorder, enthaltend die Dekla-
ration des §. 4. der Verordnung vom 7ten
Dezember 1816. ween öffenrlicher Ausspiclung
beweglicher und unbeweglicher Gegenstände.
Allerhdchste Kabinetsorder, die Anwendung des
&54. des Anhangs zur Allgemeinen Gerichts-
Ordnung, oder die von den Zivilgerichten er-
lassenen Vorladungen der Unter-Offiziere und
emeinen Soldaten, im ganzen Umfange der
onarchie betreffedrd.
Allerhöchste Kabinctoorder, wegen nicht mehr cin-
zuholender unmittelbarer Bestätigung der, bei
den Zivilgerichten wider beurlaubte Feldwebel
und Wachtmeisicer der Landwehr ergchenden,
auf Degradation und Verlust des Portepécs
gerichteten, Erkenntnisse.. *
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