Full text : Historische Untersuchungen. Heft V. (5)

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Linie  handelte,  gegenüberzustehen;  sie  schickten  ihrem  Herm  daher
  eine  Staffette  nach,  um  Instruktionen  einzuholen  und  zu  erkunden,
  ob  der  Kurfürst  überhaupt  wünsche,  dafs  sie  sich  vor
seiner  Rückkehr  mit  den  Räten  der  Erzbischöfe  in  Verhandlungen
über  die  Mifsbräuche  einliefsen').  In  der  That  scheint  es  in  Abwesenheit
  der  Herren  dazu  nicht  gekommen  zu  sein?);  doch
bildeten  dann  die  Kurfürsten  selbst,  sobald  sie  zurückkamen,  aus
ihren  Vertretern  einen  besonderen  Ausschuls,  und  zwar  eben  zu
dem  Zweck,  um  die  Mifsbräuche  und  Beschwerden  vorzuberaten  ).
Damit  war  denn  allerdings  der  Gedanke  an  die  Bildung  eines  Gesamtausschusses
  aufgegeben;  auch  die  Städte  beschlossen,  einer
Aufforderung,  die  ihnen  von  fürstlicher  Seite  zuging,  entsprechend,
dieMifsbräuchevorzunehmen  und  ersuchten  die  heimischen  Magistrate,
Verzeichnisse  der  Beschwerden,  über  welche  sie  zu  klagen  hätten,
anzufertigen  und  ihnen  zu  weiterer  Verarbeitung  zu  übersenden;
zur  Grundlage  für  ihre  Arbeit  aber  nahmen  auch  sie  die  „artikelweis
  gestellten“  Mifsbräuche  und  Beschwernisse  des  Nürnberger
Reichstages  von  1523).

—:

ı)  Im  oben  (Anm.  2  S.  276)  angeführten  Schreiben  vom  10.  Juli.  „Erachten
für  beschwerlich,  dafs  wir  allein  mit  ihnen  dreien  Teilen  ihre  Gebrechen
anzeigen  und  deswegen  mit  ihnen  disputieren  und  bestreiten  sollen“.

?)  Eine  Antwort  des  Pfalzgrafen  liegt  nicht  vor,  ebensowenig  aber
finden  sich  in  M  Aufzeichnungen  über  Verhandlungen  in  den  nächsten  Tagen.

®)  N  berichtet  unter  dem  6.  Juli  (S.  308),  im  Anschlufs  an  die  Mitteilung,
  dafs  die  Fürsten  den  Kurfürsten  von  der  Ausschufsbildung  Nachricht
  gegeben  hätten:  „die  (die  Kurff.)  für  sich  selbst  auch  ihre  Räte  geordnet,
  von  ihrer  churfürstlichen  Gnaden  wegen,  doch  allein  und  nicht  mit
der  andern  Stände  des  Reichs  Räten,  zu  beratschlagen“.  Ausführlicher
Feilitsch  am  14.  Juli:  „Die  Kurfürsten  haben  ihre  Räte  in  einen  Ausschufs
verordnet,  zu  beratschlagen  und  aufzuzeichnen,  wie  gegen  den  Mifsbräuchen
gehandelt  und  vorgenommen  werden  soll.  Versehe  mich,  es  werde  morgen
den  Kurfürsten  und  andern  Ständen  gelesen  und  vorgehalten  werden  [?].  So
haben  die  andern  Fürsten,  geistliche  und  weltliche,  auch  Grafen  und  Prälaten,
einen  sonderen  Ausschufls  und  haben  sich  noch  bisher  unter  ihnen  selbst,  auch
mit  den  Kurfürsten  nicht  vergleichen  können“.

*)  Frankfurter  Relation  vom  9.  Juli:  „demnoch  (nachdem  gemeine  Reichsstände
  willens,  die  Mifsbräuche  und  Beschwernisse  der  Geistlichen  abzuthun)
finden  die  Gesandten  der  gemeinen  freien  und  Reichsstädte  bei  etlichen
weltlichen  Fürsten,  wie  ihnen  das  vorgehalten,  im  Rat,  dafs  sie  ihren  Ratschlag
  und  was  für  Mifsbräuche  und  Beschwernisse  sie  auch  darfür  halten
und  baben,  neben  den  andern  Ständen  auch  anzeigen,  und  sonderlich  darum,
so  geistliche  und  weltliche  Fürsten,  auch  Prälaten  und  Grafen,  ausgeschlossen
die  Kurfürsten  und  die  Gesandten  der  Städte,  einen  Ausschufs  gemacht“.