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Linie handelte, gegenüberzustehen; sie schickten ihrem Herm daher
eine Staffette nach, um Instruktionen einzuholen und zu erkunden,
ob der Kurfürst überhaupt wünsche, dafs sie sich vor
seiner Rückkehr mit den Räten der Erzbischöfe in Verhandlungen
über die Mifsbräuche einliefsen'). In der That scheint es in Abwesenheit
der Herren dazu nicht gekommen zu sein?); doch
bildeten dann die Kurfürsten selbst, sobald sie zurückkamen, aus
ihren Vertretern einen besonderen Ausschuls, und zwar eben zu
dem Zweck, um die Mifsbräuche und Beschwerden vorzuberaten ).
Damit war denn allerdings der Gedanke an die Bildung eines Gesamtausschusses
aufgegeben; auch die Städte beschlossen, einer
Aufforderung, die ihnen von fürstlicher Seite zuging, entsprechend,
dieMifsbräuchevorzunehmen und ersuchten die heimischen Magistrate,
Verzeichnisse der Beschwerden, über welche sie zu klagen hätten,
anzufertigen und ihnen zu weiterer Verarbeitung zu übersenden;
zur Grundlage für ihre Arbeit aber nahmen auch sie die „artikelweis
gestellten“ Mifsbräuche und Beschwernisse des Nürnberger
Reichstages von 1523).
—:
ı) Im oben (Anm. 2 S. 276) angeführten Schreiben vom 10. Juli. „Erachten
für beschwerlich, dafs wir allein mit ihnen dreien Teilen ihre Gebrechen
anzeigen und deswegen mit ihnen disputieren und bestreiten sollen“.
?) Eine Antwort des Pfalzgrafen liegt nicht vor, ebensowenig aber
finden sich in M Aufzeichnungen über Verhandlungen in den nächsten Tagen.
®) N berichtet unter dem 6. Juli (S. 308), im Anschlufs an die Mitteilung,
dafs die Fürsten den Kurfürsten von der Ausschufsbildung Nachricht
gegeben hätten: „die (die Kurff.) für sich selbst auch ihre Räte geordnet,
von ihrer churfürstlichen Gnaden wegen, doch allein und nicht mit
der andern Stände des Reichs Räten, zu beratschlagen“. Ausführlicher
Feilitsch am 14. Juli: „Die Kurfürsten haben ihre Räte in einen Ausschufs
verordnet, zu beratschlagen und aufzuzeichnen, wie gegen den Mifsbräuchen
gehandelt und vorgenommen werden soll. Versehe mich, es werde morgen
den Kurfürsten und andern Ständen gelesen und vorgehalten werden [?]. So
haben die andern Fürsten, geistliche und weltliche, auch Grafen und Prälaten,
einen sonderen Ausschufls und haben sich noch bisher unter ihnen selbst, auch
mit den Kurfürsten nicht vergleichen können“.
*) Frankfurter Relation vom 9. Juli: „demnoch (nachdem gemeine Reichsstände
willens, die Mifsbräuche und Beschwernisse der Geistlichen abzuthun)
finden die Gesandten der gemeinen freien und Reichsstädte bei etlichen
weltlichen Fürsten, wie ihnen das vorgehalten, im Rat, dafs sie ihren Ratschlag
und was für Mifsbräuche und Beschwernisse sie auch darfür halten
und baben, neben den andern Ständen auch anzeigen, und sonderlich darum,
so geistliche und weltliche Fürsten, auch Prälaten und Grafen, ausgeschlossen
die Kurfürsten und die Gesandten der Städte, einen Ausschufs gemacht“.