Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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Gesetz-Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
JNo. 15.— 
  
([o. 1159.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Ihren 
Hochfürstlichen Durchlauchten den Herzogen von Anhalt-Köthen und Anhalt- 
Dessau, wegen Befreiung der beiderseitigen Unterthanen- vom Elbgolle. 
Vom 17ten Juli 1828. 
!U. den Abschluß des Vertrages, wegen der Zoll= und Verkehrs-Verhältnisse, 
ischen Preußen einerseits, und den Herzoglich-Anhalt-Köthenschen und Anhalt- 
Dessauschen Landen andererseits, zu erleichtem, haben Seine Majestat der König 
von Preußen und Ihre Hochfürstliche Durchlauchten, die Herzöge zu Anhalt- 
Köthen und Anhalt -Dessan, Sich vereiniget, wegen Erhebung des Ihnen 
traktatenmäßig zusiehenden Elbzolles, besondere Bestimmungen zu treffen, und 
zu dem Ende durch Ihre beiderseitigen Bevollmächtigten, namlich: 
Seine Majesiät der König von Preußen durch Allerhöchst-Ihren Ge- 
heimen Legationsrath Albrecht Friedrich Eichhorn, Nitter des 
Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens 3ter Klasse, Inhaber des 
cisernen Kreuzes 2ter Klasse am weisen Bande und Nitter des Kaiser- 
lich -Russischen St. Annen-Ordens 2ter Klasse; und 
Ihre Hochfürstliche Durchlauchten der Herzog von Anhalt-Köthen 
und der. Herzog von Anhalt-Dessau, durch den Köthenschen Geheimen 
Finanzrath Ludwig Albert und den Dessauschen Regierungsrath 
Ludwig Basedow, 
nachsiehende Uebereinkunft, unter Vorbehalt der Genchmigung, verabreden 
lassen: 
Artikel 1. 
Von allen Gegenständen, welche auf der Elbe 
a) ün Anhalt-Köthenschen und Anhalt-Dessauschen Gebiete eingeladen worden 
sind, um in das Preußische Gebiet eingeführr zu werden, oder 
Jabrgang 1525. — (No. 1150.) T b) aus 
(Ausgegeben zu Berlin den 16ten September 1828.)
	        
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