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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNo. 15.—
([o. 1159.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen und Ihren
Hochfürstlichen Durchlauchten den Herzogen von Anhalt-Köthen und Anhalt-
Dessau, wegen Befreiung der beiderseitigen Unterthanen- vom Elbgolle.
Vom 17ten Juli 1828.
!U. den Abschluß des Vertrages, wegen der Zoll= und Verkehrs-Verhältnisse,
ischen Preußen einerseits, und den Herzoglich-Anhalt-Köthenschen und Anhalt-
Dessauschen Landen andererseits, zu erleichtem, haben Seine Majestat der König
von Preußen und Ihre Hochfürstliche Durchlauchten, die Herzöge zu Anhalt-
Köthen und Anhalt -Dessan, Sich vereiniget, wegen Erhebung des Ihnen
traktatenmäßig zusiehenden Elbzolles, besondere Bestimmungen zu treffen, und
zu dem Ende durch Ihre beiderseitigen Bevollmächtigten, namlich:
Seine Majesiät der König von Preußen durch Allerhöchst-Ihren Ge-
heimen Legationsrath Albrecht Friedrich Eichhorn, Nitter des
Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens 3ter Klasse, Inhaber des
cisernen Kreuzes 2ter Klasse am weisen Bande und Nitter des Kaiser-
lich -Russischen St. Annen-Ordens 2ter Klasse; und
Ihre Hochfürstliche Durchlauchten der Herzog von Anhalt-Köthen
und der. Herzog von Anhalt-Dessau, durch den Köthenschen Geheimen
Finanzrath Ludwig Albert und den Dessauschen Regierungsrath
Ludwig Basedow,
nachsiehende Uebereinkunft, unter Vorbehalt der Genchmigung, verabreden
lassen:
Artikel 1.
Von allen Gegenständen, welche auf der Elbe
a) ün Anhalt-Köthenschen und Anhalt-Dessauschen Gebiete eingeladen worden
sind, um in das Preußische Gebiet eingeführr zu werden, oder
Jabrgang 1525. — (No. 1150.) T b) aus
(Ausgegeben zu Berlin den 16ten September 1828.)