Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
No. 4. 
  
([No. 1128.) Ministerial-Erklärung vom 26ften November 1827., über die mit der Fürstlich- 
Waldeckschen Regierung getroffene Vereinbarung, die Sicherstellung der Rechte 
der Schriftsteller und Verleger in den beiderseitigen Staaten wider den Bücher- 
D Nachdruck betreffend. 
as Kôöniglich-Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiren 
erklärt hierdurch, in Gemäßheit der von Seiner Majestät dem Könige ihm dazu 
ertheilten Ermächtigung: 
nachdem von der Fürstlich-Waldeckschen Regierung die Zusicherung ertheilt 
worden ist, daß vorlausig und bis es nach dem Artikel 18. der deutschen 
Bundesakte zu einem gemeinsamen Beschlusse zur Sicherstellung der Rechte 
der Schriftsteller und Verleger kommen wird, in dem Fürstenthum Waldeck 
eine besondere Verordnung, welche den Bücher-Nachdruck und dessen Ver- 
breitung ausdrücklich verbietet, erlassen und diese Verordnung zu Gunsten 
der Verlagsartikel der Schriftsteller und Verleger der Königlich-Preußischen 
Monarchie ganz gleiche Anwendung finden solle; 
daß das Verbot wider den Bücher-Nachdruck, so wie solches bereits im ganzen 
Bereiche der Preußischen Monarchie, zum Schutze der inländischen Schrift- 
steller und Verleger, nach den in den einzelnen Provinzen geltenden Gesetzen, 
besteht, auch auf die Schriftsteller und Verleger des Fürstenthums Waldeck 
Anwendung finden, mithin jeder durch Nachdruck oder dessen Verbreitung be- 
gangene Frevel gegen letztere, nach denselben gesetzlichen Vorschriften beurtheilt 
und geahndet werden solle, als handele es sich von beeinträchtigten Schrift- 
stellern und Verlegern in der Preußischen Monarchie selbst. 
Gegenwärtige Erklärung soll, nachdem sie gegen eine übereinstimmende, 
von der Fürstlich-Waldeckschen Regierung vollzogene, Erklärung ausgewechselt 
worden seyn wird, durch öffentliche Bekanntmachung in den diesseitigen Staaten 
Kraft und Wirksamkeit erhalten. Berli , den 20sten November 1827. 
(I. 8) 
Kdnigl. Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
v. Schönberg. 
Fobrgang 1823. No. 4. — (o. 1128 — 1130.) E Vor- 
(Ausgegeben zu Berlin den 24/en Marz 1828.)
	        
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