Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1828. (19)

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Die hierbei Betheiligten haben sich zunächst an das General-Kommando 
des öten Armee-Corps in Posen zu wenden, welches veranlaßt ist, die Ein- 
gaben zur Einsendung an das Kriegsministerium zu sammeln. 
Auf die von verschiedenen Bittstellern schon eingereichten Anträge, worüber 
der Beschluß seither ausgesetzt geblieben ist, wird gegenwärtig nach der von 
Er. Majestät gegebenen allgemeinen Entscheidung das Weitere verfügt werden. 
Berlin, den 9ten April 1828. 
Konigliches Staatsministerium. 
Freiherr v. Altenstein. v. Schuckmann. Graf v. Lottum. 
Graf v. Bernstorff. v. Hake. Graf v. Danckelman. v. Motz. 
  
Schema.
	        
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