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No. 1177.) atibe des dem Buch= und Kunsthändler Wilmanns in Frankfurt am
Main ertheilten Privilegiums. Vom Iten März 41829.
achdem Seine Majestät der König, Unser Allergnddigster Herr, mittelst Aller-
böchster Kabinetsorder vom 3ten Februar d. J. zu genehmigen geruhet haben,
daß dem Buch= und Kunsthändler Wilmanns in Frankfurt am Main für die
von ihm theils schon herausgegebenen, theils noch zu veranstaltenden Panoramen
der Rhein= und Main-Gegenden das nachgesuchte Privilegium mit dem Vor-
behalte, daß es auf die vor dessen Bekanntmachung bereits veranstalteten
Nachstiche und Nachdrucke nicht amwendbar seyn solle, ertheilt werde, und die
unterzeichneren Ministerien hierauf in Gemäßheit dieses Allerhöchsten Befehls das
gebetene Privilegium haben ausfertigen lassen: so wird solches hierdurch zur
öffentlichen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht.
Berlin, den 9#ten März 1829.
Ministerium der Geistlichen, Ministerium des Innern
Unterrichts= und
Medizinal-Angelegenheiten. der Polize
Frhr. v. Altenstein. v. Schuckmann.
Privilegium
für den Buch= und Kunsthändler Wilmanns zu Frankfurt a. M.
D. von des Königs Majestät unterm Zten v. M. erlassenen Allerhochsien
Kabineksorder gemäß, wird dem Buch= und Kunsihändler Wilmanns in
Frankfurt am Main das nachgesuchte Privilegium für die von ihm theils schon
herausgegebenen, theils noch zu veranstaltenden Panoramen der Rhein= und
Main-Gegenden dergestalt ertheilt, daß selbige innerhalb sämmtlicher Preußischen
Staaten weder nachgestochen oder nachgedruckt, noch auch irgend ein Nachsiich
oder Nachdruck davon verkauft werden soll, bei Vermeidung der durch das Allge-
meine Landrecht fesigesetzten Folgen des widerrechtlichen Nachdrucks. Es wird
jedoch hierbei ausdrücklich vorbehalten, daß dieses Privilegium auf die vor dessen
Bekanntmachung bereits veranstalteten Nachstiche und Nachdrucke nicht amwend-
bar seyn soll. Berlin, den 9ten März 1829.
(L. S.)
Königlich-Preußisches Ministerium
der Geistlichen, Unterrichts- des Innern und der
und Medizinal-Angelegenheiten. Polizei.
Frhr. v. Altenstein. v. Schuckmann.