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(No. 4185.) Mlnuisterial-Erklärung vom gten Mal 1829., öber die mit dem Herzogthum
Anhalt-Köthen getroffene Vereinbarung, die Sicherstellung der Rechte
der Schriftsteller und Verleger in den belderseltigen Staaten wider den
Bächer-Nachdruck betreffend.
D., Königlich-Preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten erklärt
hierdurch, in Gemäßheit der von Seiner Königlichen Majestät ihm ertheilten
Ermchtigung:
nachdem von der Herzoglich-Anhalt-Köthenschen Landes-Regierung die
Zusicherung ertheilt worden ist, daß vorlaäufig, und bis es in Gemäß=
heit des Artikels 18. der deutschen Bundesakte zu einem gemeinsamen
Beschlusse zur Sicherstellung der Schriftsieller und Verleger kommen
wird, die unterm 23sten Dezember 1828. erlassene herzogliche Verord-
nung gegen den Bücher-Nachdruck und den Handel mit nachgedruckten
Büchern zu Gunsten der Verlags-Artikel der Schriftsteller und Ver-
leger der Preußischen Monarchie, auch ohne die im §. 10. derselben
vorgeschriebene besondere Nachweisung, daß die Gesetzgebung der
Regierung des Reklamanten die Anhalt-Köthenschen Unterthanen eben-
falls gegen den Nachdruck schütze, volle Anwendung finden solle;
daß das Verbot wider den Bücher-Nachdruck, so wie solches bereits in dem
ganzen Bereiche der Preußischen Monarchie, zum Schutze der inländischen Schrift-
steller und Verleger, nach den in den einzelnen Provinzen geltenden Gesetzen
besteht, auch auf Schriftsteller und Verleger des Herzogkhums Anhalt-Köthen
Anwendung finden, mithin jeder durch Nachdruck oder dessen Verbreitung began-
gene Frevel gegen letztere, nach denselben gesetzlichen Vorschriften beurkheilt und
geahndet werden soll, als handele es sich von beeinträchtigten Schriststellern
und Verlegern in der Preußischen Monarchie selbst.
Gegenwärtige Erklärung soll, nachdem sie gegen eine übereinstimmende,
von der Herzoglich-Anhalt-Köthenschen Landes-Regierung vollzogene Erklärung
ausgewechselt worden seyn wird, durch öffentliche Bekanntmachung in den dies-
seitigen Staaten Kraft und Wirkung erhalten.
Berlin, den 8ten Mai 1829.
(L 8)
Königk. Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Schönberg.
(N.. 1138 — 1186) Vor-