Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

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(No. 1199.) Verordnung wegen Aufhebung der in einigen Theilen von Westpreußen noch 
bestehenden Geschlechtsvormundschaft. Vom 28sten Juni 1829. 
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von 
Preußen ꝛ. ꝛ. 
Da die hin und wieder in Westpreußen noch statt findende Geschlechsvor- 
mundschaft, theils als eine überflüssig gewordene Form erscheint, und theils 
wegen der in den übrigen Theilen dieser Provinz bereits erfolgten Aufhebung 
der gedachten Einrichtung mannigfaltige Nachtheile mit sich führt; so verordnen 
Wir, auf den Antrag Unserer getreuen Stände des Königreichs Preußen und 
nach erstattetem Gutachten Unsers Staatsministeriums: 
daß die in einigen Theilen von Westpreußen nach Provinzialgesetzen 
noch bestehende Geschlechtsvormundschaft aufgehoben seyn soll. 
Urkundlich unter Unserer Allerhöchsteigenh#ndigen Unterschrift und beige- 
drucktem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 28sten Juni 1829. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. 
von Schuckmann. Graf von Lottum. Graf von Bernstorff. 
von Hake. Graf von Danckelman. von Motz. 
 
	        
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