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(No. 1270.) Publikandum des dem Kupferstecher Delkeskamp in Zürich ertheilten
Privilegii. Vom 25sten Oktober 1830
N# Seine Majestät der König von Preußen 2c., Unser Allergnädigsser
Herr, mittelst Allerhöchster Kabinetsorder vom 30sten September d. J. zu geneh-
migen geruhet haben, daß dem Kupferstecher Delkeskamp in Zürich, für das
von ihm herauszugebende malerische Relief der Schweiz, das nachgesuchte Privi-
legium, welches sich aber auf die vor dessen Bekanntmachung bereits erschienene
und vielleicht schon nachgedruckte erste Sektion nicht beziehen kann, ertheilt werde,
und die unterzeichneten Ministerien hierauf, in Gemäßheit dieses Allerhöchslen
Befehls, das gebetene Privilegium haben ausfertigen lassen; so wird solches
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht.
Berlin, den 25sten Oktober 1830.
Königlich-Preußisches Ministerium
der Geistlichen, Unterrichts= und
Medizinal-Angelegenheiten.
Frh. v. Altenstein. Frh. v. Brenn.
des Innern und der Polizei.
Privilegium
für den Kupferstecher Delkeskamp in Zürich.
J. Gemaͤßheit der unterm 30sten v. M. erlassenen Allerhoͤchsten Kabinetsorder
wird dem Kupferstecher Delkes kamp in Zuͤrich das nachgesuchte Privilegium fuͤr
das von ihm herauszugebende malerische Relief der Schweiz dergestalt ertheilt, daß
solches innerhalb saͤmmtlicher Preußischen Staaten, weder nachgestochen noch nach-
gedruckt, noch auch irgend ein Nachstich oder Nachdruck davon verkauft werden soll,
bei Vermeidung der durch das Allgemeine Landrecht festgesetzten Folgen des wider-
rechtlichen Nachdruckes. Es versteht sich jedoch von selbst, daß dieses Privilegium
auf die vor dessen Bekanntmachung bereits erschienene und vielleicht schon nach-
gedruckte erste Sektion sich nicht beziehen kann.
Berlin, den 25s9en Oktober 1830.
(I. S.)
Königlich-Preußisches Ministerium
der Geistlichen, Unterrichts= und ..
Medizinal Angelegenheiten. des Innern und der Polizei.
Frh. v. Altenstein. Frh. v. Brenn.