Fünstes Sachregister. 1826. bis 1830. 1
Chausseegeld -Tarif, für eine Meile von 2000 Preuß. Ruthen, vom 28sten April 1828.— 28. 65.
— kommt vom 1sten Oktober 1828. in Anwendung, ouch bei andem Staats-Kommunikations-Unlagen,
wo die Abgaben nach Maaßgabe des bisherigen Chausseegeld-Tarifs entrichtet worden sind. 28. 68.
— Debeu von selbigem. 28.#66. — Stprasbestimmungen für Uebertretungen desselben. 28. 67.
Chaufsee-Gräben, in selbigen und auf den Banquets darf weder gefahren, gerittrn noch auch Vieh getrie-
beu oder geweidet werden. 28.67. — an deren Rande darf nicht geackert werden. 28. 67.
Chausseen, (Kunststraßen), so wie die Verwaltung der Einkünfte von selbigen, ressortiren bel den Regie-
rungen von der Abtheilung des Innem. 26. 7. — deren Anlegung innerhalb der Festungs-Rapons.
28. 124. — auf selbigen dürfen Holz, Pflüge, Eggen und ähnliche Gegenstände nicht geschleppt werden.
28. 67. Suchnor auf selbigen kein Vich gefüttert oder angebunden werden. 28. 67.
aussee-Schlagbaume, - ·
8 aussee-Tafeln, deren Beschädigung wird bestrafk. 28. 67.
Chaussee-WVergehen, deren nähere Bezeichnung und Bestrafung. 28. 67. f.
Chaussee-Zettel, deren Annahme und Abgabe. 28. 67.
Chirurgen, (. Militair-Chirurgen.
Citationen, s. Vorladungen.
Civil-Beamte, s. Beamte und Staatsdiener.
Civildienst, Civil-Versorgung, f. Staats= und Kommunaldienst und Anstellungen.
Civil-Wersorgungsscheine, s. Invaliden-Verforgungsscheine.
Coblenzer Regierungsbezurk, Steuer-Regulirung in selbigem rücksichtlich der außerhalb der Zoll- Linien
gelegenen Kreise. 26.87 — 100. — Aufbebung einiger in selbigem nach vormaligen Landesverfassungen
erhobenen landesherrlichen Abgaben. 26. 89.
Culmsche Kreisz, in selbigem ist die allgemeine Gesinde-Ordnung vom Zien November 1810. auch für
eingeführt zu erachten. 26. 41.
D.
Dämme, deren Anlegung inmerhalb der Festungs-Rayons. 28. 124.
Dammgelder-Tarifs, für einzelne Städte und Orte, s. diese, als Frankfurt a. d. O., Demmin, u. s. w.
Dänemark, Verlängerung der mit selbigem über das Revisionsverfahren auf der Elbe untenn 23sten
Junl 1821. abgeschlossene Konvention bis zum 3 1sten Dezember 1833.— 28. 20.— Vereinharung
mit selbigem rücksichtlich der Herzogthümer Holstein, Lauenburg und Schleswig gegen den Bücher-Nach-
druck. 28. 17.
Danzig) Stadt, Börsen-Ordnung für die Korporation der dortigen Kaufmannschaft, vom 12ten Januar
1830. — 30. 10 — 16.
Darlehne, m wie weit dazu die zu einzelnen gerichtlichen Deposikalmassen gehörigen Pfandbriefe benutzt
werden können. 29. 47. — aus öffentlichen Pfand-Leihanfstalten, s. diese. — für behugü#ter und Fidei-
kommißgüter, f. diese. — Umschlags= und Ablieferungs-Termin bei selbigen in Neu-Vorpommem,
s. Pommern.
adation der Feldwebel und Wachtmeister, durch Erkenntnisse ohne Allerhöchste Bestätigung. 27. 36.
Deich-Sozietäts = Lasten, in den ehemals königl. westphalischen, bergischen und französischen kandesthellen,
sind von der Ablösung ausgenommen. 29. 66.
Deime, in Preußen, Erhebung eines tarifmäßigen Schiffsgefäßgeldes auf selbiger. 28. 41. 42. — der
zeitherige Deimezoll ist dagegen aufgehoben. 28. 41.
Deklarationen, zollpflichtiger Wnaren, s. Waaren-Deklarationen.
Delkeskamp, Kupferstecher, in Zürich, erhält für sein malerisches Relief der Schweiz ein Privilegium
gegen den Nachstich oder Nachdck. 30. 140.
Demnmin, Stadt, Tarif für die Erhebung des dortigen Damm= und Brückengeldes, des Baum= und
Pfahlgeldes, des Brückenaufzugs= und des Bollwerksgeldes. 30. 141 — 143. D
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