Fünftes Sachregister. 1826. bis 1830. r #
Dreschgärtner, in Oberschlesien, (. Schlesten.
Durchgangs-Abgaben, (. Dbgoben.
Durchmarsch-(und Etappen-) Konvemtion mit dem Fürstenkhume bippe-Detmold, durch Erneuerung der
frühern vom 1½.##. 1818. — 27. 7
E.
Ediktal-Citation, Ediktal-Vorladung, f. Vorladung, Sffentliche.
Ehescheidungs-Erkenntnisse, der zeitherige Erbschaftsstempel von Strafen und Abfindungen aus
selbigen soll nicht weiter erhoben werden.
Ehetrennung, in den Rheinprovinzen, als Folge der Todeserklaͤrung der aus den Kriegen von 1806 —
1815. nicht zurückgekehrten Personen. 28. 93.
Eheverträge, gerichtliche, die über deren nothwendige Errichtung noch bestehende Vorschrift in elnem
Lheile des standesherrlichen Gebiets Solms-Braunfels wird aufgehoben. 30. 62.
Ehrenzeichen, allgemeines, erster Klasse, dessen Erhebung zur vierten Klasse des rothen Adlerordens,
mit Beibehaltung des silbernen, mit einem Adler in erhabener Arbeit versehenen Kreuzes. 30. 6. —
Nur ein allgemeines Ehrenzeichen soll in der jetzigen Form einer silbernen Medaille mit der Inschrift:
„Verdienst um den Staat“ bestehen bleiben. 30. 6.
Eidesleistung, Vorschriften für selbige rücksichtlich der Mennoniten, . diese.
Eingangs-Abgaben, s. Abgaben.
Eisernes Kreuz, (. Kreuz.
Elb-Departement, f. Westphälische Departements, ehemalige.
Elbe, Strom, die rücksichtlich des Revisionsverfahren auf selbiger mit Sachsen, Hannover, Dänemark
und Mecklenburg-Schwerin unterm 23 sten Juni 1821. abgeschlossene Konvention wird auf ander-
weitige sechs Jahre, mithin bis zum 31sten Dezember 1833. verlängert. 28. 20.
Elbing, Stadt, Börsenordnuug für die Korporation der dortigen Kaufmannschaft, vom 24ften April
1830. — 30. 73
Elbzölle, deren Erhebung nach der Abgaben-Erhebungs-Rolle für 133. — 27. 152. 156. — Vertrag
mit Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau, wegen Befreiung der beiderseitigen Unterthanen von selbigen.
95. 103.
Elten, ehemaliges Stift, in Westphalen, Herstellung der allgemeinen ehelichen Guͤtergemeinschaft in
selbigem. 26. 23.
England, Koͤnigreich, s. Oroßbritannien.
Erbpachtguͤter, ruͤcksichtlich derselben koͤnnen bei Anwendung des fiskalischen Erkiutionsnechs , in Stelle
der Sequestrationen, Verpachtungen und Wiederverpachtungen eintreten. 26.
Erbschafts-Interessemen, unbekannte, die wegen deren öffentlichen usgeiar hehenden Vorschriften
sollen auch auf Legatarien als Verwandte einer bestimmten Person Anwendung finden. 29. 23.
Erbschaftsstempel, zeitheriger, von Strafen und Abfindungen aus Ehescheidungs-Erkenntnissen, soll
nicht weiter erhoben werden. 71.
Erbzinsgüter, in den ehemals königl. westphälischen, bergischen und französischen Landestheilen, Wahr-
nehmung und Sicherung deren Rechte bei Ablssungen. 29. 85.
Erfurt, Stadt, Abgaben-Erhebungsrolle für die dort vom Auslande ein= und durchgeführten Gegen-
ständen. 26. 87. 91. — Steuer-Erhebung von inländischem Branntwein und Braumalz daselbst.
26. 87. — Aufßhebung der dort früher erhobenen Eingangs= und Durchgangs-Abgabe, so wie des
ehemaligen Kurmainzschen Stadtzolls. 26. 89.
Erfurter Regierungsbezirk, Steuer-Regulirung in selbigem rücksichtlich der außerhalb der Jolllinien gele-
genen Kreisen. 26. 87 — 100. — Aufhebung einiger in selbigem nach vormaligen Landesverfassun-
gen erhobenen landesherrlichen Abgaben. 26. 89.
Erhebungs-Rolle der landesherrlichen Eingangs-, — und Ausgangs-Abgaben, s. Abgaben.
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