Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fünftes Sachregisler. 1826. bis 1830. xxiii 
gen. 27. 6. 7. — ruͤcksichtlich deren Anlegung und Bewilligung können die franzoͤsische und bergische 
Gesetzgebung, namentlich die Dekrete vom 17ten Dezeniber 1811. und 21sten Februar 1813., nicht 
weiter in Anwendung kommen. · 27. 6. 7. — durch Zuschlaͤge erhoben, Festsetzung und Einziehung der 
Strafec für deren Defraudation, wenn solche mit derjenigen von öffentlichen zur Staatekasse flichenden 
Abgaben verbunden ist. 28. 19. 
Kommunalämter, Julassung der Mennoniten zu selbigen. 30. 82. 
Kommunal-Angelegenheiten, Entscheidungen der Ober-Prästdenten in selbigen. 26. 4. 
Kommunal-Beamte, deren Hinterbliebene sollen rücksichtlich des Gnaden= und Sterbequartals, gleich 
denjenigen der Staatobeamten, behandelt werden, in sofern darüber nicht früher besondere Verabredungen 
getroffen worden. 26. 13. 
Kommunaldienst, Verfahren rücksichtlich der in selbigem auf Kündigung angestellten und wieder entlassenen 
Mulitair-Invaliden. 29. 41. — (. auch Invaliden. 
Kommunal-Landtage, (. Landtage. 
Kommunal-Verband, Rechte und Verbindlichkeiten der darin begriffenen standesherrlichen Besitzungen, 
gleich den landcoherrlichen Domainen. 29. 117. 
Kommunal= #2c., s. auch Gemeinde 2c. 
Kompetenz-Konflikte, der Provinzial-Behörden, bei selbigen sind die Ober-Präsidenten die nächste Jnstanz. 
26. 3. — zwischen den Gerichten und den Verwaltungs-Behörden, Verfahren bei selbigen. 28. 86. 
Komnduiten-Lisien, deren Einsendung von den Provinzial-Behörden an die Ministerien und Beförderung 
derselben durch die Ober-Präsidenten. 26. 2. 
Konstökation, des Vermögens, von Deserteuren, siehe letztere. 
Köônigsberg in Pr., Stadt, Börsenordnung für die Korporation der dortigen Kaufmannschaft, vom 
13ten September 18227. — 27. 128 — 130. — Aufhebung des dortigen Baumgeldes. 28. 41. 
Konkurse, i selbigen ist die Sechandlung nicht verpflichtet, die Pfünder ihrer Schuldner ohne Einlöjung 
berauszugeben. 27. 21. — Befugniß derselben zu deren außeergerichtlichem Verkauf und Abliescrung des 
Relkes zur Konkursmasse; ebendas. — der in selbigen verhüngte offene Arrest soll auf die bei öffentlichen 
beihanstalten ausstehenden Pfänder keine Amvendung finden. 26. 83. 
Konsisiorien, Provinzial-, Anwendung der für selbige ertheilten Dienst -Instruktion, vom 23sten Okkober 
1817. — 26. 5. f.f. — Eintheilung derselben in zwei Abtheilungen, für evangelisch-geistliche Sachen, 
(Konsistorium) und für Unterrichts-Angelegenheiten, (Provinzial-Schulkollegium). 20. 5. — Ressortver- 
bältnisse derselben. 23. 5. 60. — in selbigen haben die Ober-Präsidenten den Vorsitz und die Leitung 
der Geschäfte. 26. 2. — Prüfung und Ordination der evangelisch-geistlichen Kandidaten durch die 
Aeusistorien. 26. 5. 
Konsular-Agenten, J preußische, in den überseeischen Ländern, Befugniß derselken zur Ausstellung und 
Konsiuln, Attestirung der Vollmachten doesseitiger Unterthanen in selbigen. 30. 2. 
Kontrakic, (. Verträge. 
Kosien, in Untersuchungsfuchen gegen Unvermögende, (. Kriminal-Untersuchungen. 
Kramhändler, auf dem Lande, bedürfen zum Getränkhandel, wie bei Errichtung neuer Schänsttätt 
der Genehmigung der reis-Polizeibchörde. 27. 1711. 
Krammärkte, deren Bewilligung durch die Ober-Prästdenten. 26. 4. 
Kranke, anne, deren Aufnahme in das Charite-Krankenhaus zu Berlin und Entrichtung der Kur- und 
Verrflegungskoslen für selbige. 30. 134. 135. « 
Krankenhaus-Angelegenheiten, Kuratorium für selbige, Reglement über dessen Organisation in Berlin, 
vom vien September 1830. — 30. 133 — 139. — bildet eine begutachtende und rathgebende 
Bebörde in allen Angelegenheiten des Kranken= und Hospitalwesent der ganzen Monarchie, und ist dem 
Charité-Krankenhause in Berlin mit seinen Neben-Instituten vorgesetzt. 30. 133. — ist dem Ministerio 
der Geistlichen, Unterrichts= und Medizinal-Angelegenheiten unmittelbar untergeordnet; ebendaf. 
Kredit-Institute, landschaftliche, f. landschaftliche. % 
Kreiodepucirte und deren Stellverkretcr, . Stände, Krei Kreis-
	        
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