Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

xAv#n Fünftes Sachregister. 1820. bis 1830. 
desgl. über den Beitritt zum preußischen indirekten Steuerspstem rücksichtlich der vom preußischen 
Staate umschlossenen Großherzoglichen Landestheile; vom 2teh# Dezember 1826. — 27. 1 — 6. 
— dagegen wird die im Jahre 1799. mit demselben getrofsene Uebereinkunft, wegen Bech#tung des 
Schleichhandels 2c., für völlig aufgehoben und erloschen erklärt. 27.1. — Verlängerung der mit selbigem 
über das Revissonsverfahren auf der Elbe unterm 23sten Juni 1821. abgeschtossenen Konvention bis zum 
3sten Dezember 1833. — 28. 20. — Uebereinkunft mit selbigem zur Verhütung der Forsifrevel in 
den Grenzwaldungen. 28. 133. — Vereinbarung mit demselben gegen den Bücher-Nachdruck. 28. 2. 
Mecklenburg-Sorelitz, Großherzogthum, Vereinbarung mit selbigem gegen den Bücher-Nachdmck. 28.3. 
Mgizinal- eamte, Militair-, Verfahren bei deren Amts-Suspension und unfreimilligen Dienstentlossung. 
— Kollegien, Belbehaltung der für selbige unterm 23ften Okkober 1817. ertheilten Dienst-In- 
struktion, mit Aufhebung des §. 6. derselben, in Beziehung auf die früher angerrdnete Vertretumg des 
Medizinal-Kollegiums der Provinz Brandenburg durch die wissenschaftliche Deputation. 26. 7. 84. — 
in selbigen haben die Ober-Präsidenten den Vorsitz und die Leitung der Gescháfte. 26. 2 
Medizinalrathe, haben bei den Regierungen nur in Angelegenheiten ihres Geschäftekrcises ein volles Vo- 
tum. 26. Z. 
Meilenzeiger, an Chausseen, deren Beschddigung wird bestraft. 28. 67. 
Menneid, (falscher Eid), die auf selbigen gesetzte Strafe trifft auch Mennoniken, wenn sie die statt der 
wirklichen Eidesleistung abzugebende Versicherung misbrauchen. 27. 28. 
Meisenheim, Oberamt, Jollvertrag mit dem souverainen Landgrafen zu Hessen rücksschtlich desselben, vom 
3Z1sten Dezember 1829. — 30. 49 — 56. 
Meliorationen, für mehr als einen Regierungsbezirk, dazu ressortiren die Vorschläge von den Ober-Präsi- 
denten. 26. 2. — bedeutende Landes-Meliorationen sind in den Plenar-Versammlungen der Regierungen 
vorzutragen und zu berathen. 26. 9. 
Mennoniten, die statt der Eidesleistung von selbigen nach der üblichen Bekräftigungs-Formel miktelst Hand- 
schlages abzugebende Versicherung hat mit jener gleiche Krast. 27. 28. — wer solche Versicherung zur 
Bestätigung einer Umwahrheit mißbraucht, den trifft die Strafe des falschen Eides, ebendas. — in den 
Rheinprovinzen, so wie in den Provinzen Brandenburg und Westphalen, Verhältnisse derselben in 
Bezlehung auf Militaoirpflicht. 30. 82. 83. — erlangen, wenn sie letztere freiwillig übernehmen, 
gleiche bürgerliche Rechte mit den übrigen christlichen Unterthanen, ebendas. — müssen bei deren Ver- 
weigerung eine besondere Einkommensteuer entrichten, dürfen keine Grundstücke besitzen oder erwerben und 
bleiben vom Staatedienste, jedoch nicht von Kommunal#mtern, ausgeschlossen; ebendafelbst. 
Merseburg, Stife, „Auseinandersetzung mit dem Königreich Sachsen, rücksichtlich der Fonds desselben. 
26. (Anhang) S. 51 — 54. 
Merten, Dorf,, tut Preußen an Frankreich ab. 30. 25. 
Meseritz, Sladt., Wiederherstellung der bei dem Brande in selbiger im Jahre 1827. verloren gegangenen 
Hypotheken-Akten. 29. 50. 
Michelausche Kreis, in selbigem ist die allgemeine Gesinde-Ordnung vom 8ten November 1810. auch 
für eingeführt zu crachten. 26. 41. 
Militair-Aerzte, Verfahren bei deren Amts-Suspension und unfreiwilligen Dienstentlassung. 26. 86. 
Militair-Angelegenheiten, Eimwirkung der Ober-Präsidenten in selbige. 20. 2. — besonders auch bei 
bedcutenden Auschaffungen für De Miltar= Verraltung. 26. 3. — deren Bearbeitung bei der Regierungs- 
Abtbeilung de# Innern. 26. 
Militair-Beamte, Verfahren (°„ deren unfreiwilligen Dienstentlassung. 260. 85 — 87. — können im 
Kriege, wenn sic ihre Besimmung nicht erfüllen, sofort suspendirt und von der Arince entfernt werden. 
26. 80. 
Milikair-Chirurgen, Verfahren bei deren Amts-Suspenston und unfreiwilligen Dienstentlassung. 26 86. 
— können in Eriedenszeiten nicht mehr von dem Gencral-Staabgarzte der Armec entlassen werden; ebendas. 
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