Full text : Die Ersatzlebensmittel in der Kriegswirtschaft.

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ordnung  angestrebte  Zweck  des  Schutzes  der  Allgemeinheit  gegen  ungeeignete
  Ersatzlebensmittel  wirtlich  erreicht  werden  soll;  sie  wurden.
daher  zugleich  veranlaßt,  auf  die  Kontrolle  die  erforderliche  Sorgfalt
zu  verwenden;  um  ihnen  besondere  Kontrollmaßnahmen  zu  ermöglichen,
  wurden  sie  ermächtigt,  von  den  Herstellern  genehmigter  Ersatzlebensmittel
  laufende  Jahresgebühren  zu  erheben,  außerdem  wurden
die  Hersteller  verpflichtet,  den  Ersatzmittelstellen  auf  Anfordern  jederzeit
  unentgeltlich  Proben  der  einschlägigen  Ersatzlebensmittel  zur  Vornahme
  von  Nachprüfungen  ohne  Entschädigung  zu  übersenden.

Darüber  hinaus  wurde  den  Ersatzmittelstellen  aufgegeben,  in
ihren  Bezirken  auch  den  Verkehr  mit  solchen  Ersatzlebensmitteln,  die
von  anderen  Ersatzmittelstellen  genehmigt  sind,  sorgfältig  zu  überwachen
  und  Verletzungen  der  Verordnung  zur  Kenntnis  der  zuständigen
  Ersatzmittelstellen  sowie  g.  F.  zur  Strafverfolgung  zu
bringen.

Zwecks  Unterstützung  der  Ersatzmittelstellen  sind  die
Polizeibehörden  angewiesen  worden,  den  Ersatzmittelstellen
bei  der  überwachung  des  Verkehrs  mit  Ers  atzlebenemitteln  beizustehen.
und  außerdem  von  den  ihnen  in  88  9  und  10  der  Verordnung  gegebenen
  Befugnissen  in  möglichst  weitem  Umfange  Gebrauch  zu
machen.  Sie  sollen  demnach  u.  a.  auch  darauf  achten,  daß  die  Veräußerung
  von  Ersatzlebensmitteln  an  Händler  nur  gegen  eine  Bescheinigung
  erfolgt,  aus  der  ersichtlich  ist,  von  welcher  Stelle,  wann,
unter  welcher  Nummer  und  unter  welchen  Bedingungen  die  Ersatzlebensmittel
  genehmigt  sind.  Denn  der  Händler  darf  Ersatzlebensmittel
  nur  gegen  Aushändigung  einer  derartigen  Bescheinigung  erwerben,
  und  er  ist  verpflichtet,  die  Bescheinigung  aufzubewahren  und
auf  Verlangen  den  Angestellten  oder  Beauftragten  der  Polizei  und
der  Ersatzmittelstellen  vorzulegen.1)

Der  leitende  Gedanke  aller  einschlägigen  behördlichen  Maßnahmen
  ist  demnach  der,  daß  nicht  nur  die  Genehmigung,  sondern
auch  die  gesamte  überwachung  der  Ersatzlebensmittel  für  die  einschlägigen
  Bezirke,  die  sich  teils  mit  den  Grenzen  der  deutschen  Gliedstaaten,
  teils  mit  denen  von  Provinzen  und  anderen  Verwaltungsbezirken
  decken,  zentralisiert  ist,  damit  dort  bei  einer  Stelle  alle  einschlägigen
  Fäden  zusammenlaufen.  Die  Polizei,  der  im  übrigen
die  überwachung  des  Verkehrs  mit  Lebensmitteln  im  Rahmen  des
Nahrungsmittelgesetzes  und  der  hierzu  ergangenen  Ergänzungsgesetze
übertragen  worden  ist,  bildet  bei  der  überwachung  des  Verkehrs  mit

1)  Derartige  Bescheinigungen  können  auch  auf  Mechnunen  angebracht
werden;  ihnen  elscch  zu  rocchten  sind  entsprechende  Angaben  auf  den  einzelnen
Packungen  der  Ersatzlebensmittel.

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