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ordnung angestrebte Zweck des Schutzes der Allgemeinheit gegen ungeeignete
Ersatzlebensmittel wirtlich erreicht werden soll; sie wurden.
daher zugleich veranlaßt, auf die Kontrolle die erforderliche Sorgfalt
zu verwenden; um ihnen besondere Kontrollmaßnahmen zu ermöglichen,
wurden sie ermächtigt, von den Herstellern genehmigter Ersatzlebensmittel
laufende Jahresgebühren zu erheben, außerdem wurden
die Hersteller verpflichtet, den Ersatzmittelstellen auf Anfordern jederzeit
unentgeltlich Proben der einschlägigen Ersatzlebensmittel zur Vornahme
von Nachprüfungen ohne Entschädigung zu übersenden.
Darüber hinaus wurde den Ersatzmittelstellen aufgegeben, in
ihren Bezirken auch den Verkehr mit solchen Ersatzlebensmitteln, die
von anderen Ersatzmittelstellen genehmigt sind, sorgfältig zu überwachen
und Verletzungen der Verordnung zur Kenntnis der zuständigen
Ersatzmittelstellen sowie g. F. zur Strafverfolgung zu
bringen.
Zwecks Unterstützung der Ersatzmittelstellen sind die
Polizeibehörden angewiesen worden, den Ersatzmittelstellen
bei der überwachung des Verkehrs mit Ers atzlebenemitteln beizustehen.
und außerdem von den ihnen in 88 9 und 10 der Verordnung gegebenen
Befugnissen in möglichst weitem Umfange Gebrauch zu
machen. Sie sollen demnach u. a. auch darauf achten, daß die Veräußerung
von Ersatzlebensmitteln an Händler nur gegen eine Bescheinigung
erfolgt, aus der ersichtlich ist, von welcher Stelle, wann,
unter welcher Nummer und unter welchen Bedingungen die Ersatzlebensmittel
genehmigt sind. Denn der Händler darf Ersatzlebensmittel
nur gegen Aushändigung einer derartigen Bescheinigung erwerben,
und er ist verpflichtet, die Bescheinigung aufzubewahren und
auf Verlangen den Angestellten oder Beauftragten der Polizei und
der Ersatzmittelstellen vorzulegen.1)
Der leitende Gedanke aller einschlägigen behördlichen Maßnahmen
ist demnach der, daß nicht nur die Genehmigung, sondern
auch die gesamte überwachung der Ersatzlebensmittel für die einschlägigen
Bezirke, die sich teils mit den Grenzen der deutschen Gliedstaaten,
teils mit denen von Provinzen und anderen Verwaltungsbezirken
decken, zentralisiert ist, damit dort bei einer Stelle alle einschlägigen
Fäden zusammenlaufen. Die Polizei, der im übrigen
die überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln im Rahmen des
Nahrungsmittelgesetzes und der hierzu ergangenen Ergänzungsgesetze
übertragen worden ist, bildet bei der überwachung des Verkehrs mit
1) Derartige Bescheinigungen können auch auf Mechnunen angebracht
werden; ihnen elscch zu rocchten sind entsprechende Angaben auf den einzelnen
Packungen der Ersatzlebensmittel.
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