Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Se.  Koͤnigl.  Majestät  haben  jedoch
auj  den  Hoͤchstdenselben  erstatteten
Vertrag  zu  genchmigen  geruht,  daß  die
rem  Haufer  zuerkannten  achtzig  Stockstreiche

  gmädigst  erlassen  seym  dagegen  aber
es  bei  dem  gesetzlichen  Straf-Zusatze  einer

dreijéhrisen  Festungs-Arbeit  verbleiben,
  und  eine  Milderung=  dieser

Strafe  von  dem  Wohlverhalten  des

Etraͤflings  abhaͤngig  seyn  solle.

Am  25.  April  wurde  ferner:

14.  der  zu  Ludwigsburg  in  Untersuchung
gekommenen  Catharina  Gbhru  ng,  von

Bietigheim,  Oberamis  Besigheim,  wegen
  fortgesetzter  Hausdleb  stähle,  und  rines

  gemeinen  Diebstahls  und  Betrugs.

neben  Bezahlung  ihrer  Arrest=  und  Untersuchungskosten,
  so  wie  neben  Ersatz

alles  Schadens  elne  viermonatliche
Zuchthausstrafe  zuerkannt.

Am  29.  April  wurden  verurtheilt:
15.  der  zu  Maulbronn  in  Umtersuchung

gekommene  Johann  Georg  Bensinger,
  von  Stammbeim,  Oberamts  Ludwigsburg,
  wegen  Betrugs  und  7-binats,
  neben.  Bezahlung  von  :  der
Untersuchungskelten,  zu  drei  und  ein
balbmonatlicher  Festangs=  Arbeitsstrafe



16.  der  bei  dem  Oberamtsgerichte  Stuttgart

  in  Untersuchung  gekommene  Johann
Georg  Rupp,  von  Schwieerdinoen,
Oberamts  Ludwigsburg.,  wegen  mehrere
Jahre  bindurch  fortgesetzten  Conkubinats
neben  Bezahlung  der  Hälfte  der  Untersuchungskosten
  zu  olermonatlicher
Festungsarbeit.

a.)  Cioll  =  Senak,

1.  In  der  Appellätionssache  von  dem  vor-  Erkenntniß  vom  15.  März  und  publ.

maligen  Oberamisgerichte  Heikbronn,  den  :.  April  unter  Vergleichung,  der
wischen  der  Kiniglichen  Ober-  Ficanz=  Kosten  belder  Instanzen  reforwirt,
Kammer,  Vorkl.  Nachbekl.  Antin,  und  Am  2e.  April  wurde:

v  3.  in  der  Agpellotionssache  von  dem  Stadtgerichte
  Sturtgart  zwischen  dem  Adveotaten
  Moser  daselbst,  als  Contradictor,
Gnd  dem  Senator  Nitlrer  ebendaselbst,
o#ls  Güterpfleger  in  dem  Kaufmann  Weck-2



Anton  Gros  und  Consorten  zu  Sontbeim,
  Worbekl.  Nachkl.  Aten,  Zehend-Pacht-
  Recht  in  der  Vor-  und  Schadloshaltung
  in  der  Michklage  betreffend,
wurde  das  Urihell  vorlhet  ·  Jostanz  dunch