Se. Koͤnigl. Majestät haben jedoch
auj den Hoͤchstdenselben erstatteten
Vertrag zu genchmigen geruht, daß die
rem Haufer zuerkannten achtzig Stockstreiche
gmädigst erlassen seym dagegen aber
es bei dem gesetzlichen Straf-Zusatze einer
dreijéhrisen Festungs-Arbeit verbleiben,
und eine Milderung= dieser
Strafe von dem Wohlverhalten des
Etraͤflings abhaͤngig seyn solle.
Am 25. April wurde ferner:
14. der zu Ludwigsburg in Untersuchung
gekommenen Catharina Gbhru ng, von
Bietigheim, Oberamis Besigheim, wegen
fortgesetzter Hausdleb stähle, und rines
gemeinen Diebstahls und Betrugs.
neben Bezahlung ihrer Arrest= und Untersuchungskosten,
so wie neben Ersatz
alles Schadens elne viermonatliche
Zuchthausstrafe zuerkannt.
Am 29. April wurden verurtheilt:
15. der zu Maulbronn in Umtersuchung
gekommene Johann Georg Bensinger,
von Stammbeim, Oberamts Ludwigsburg,
wegen Betrugs und 7-binats,
neben. Bezahlung von : der
Untersuchungskelten, zu drei und ein
balbmonatlicher Festangs= Arbeitsstrafe
16. der bei dem Oberamtsgerichte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Johann
Georg Rupp, von Schwieerdinoen,
Oberamts Ludwigsburg., wegen mehrere
Jahre bindurch fortgesetzten Conkubinats
neben Bezahlung der Hälfte der Untersuchungskosten
zu olermonatlicher
Festungsarbeit.
a.) Cioll = Senak,
1. In der Appellätionssache von dem vor- Erkenntniß vom 15. März und publ.
maligen Oberamisgerichte Heikbronn, den :. April unter Vergleichung, der
wischen der Kiniglichen Ober- Ficanz= Kosten belder Instanzen reforwirt,
Kammer, Vorkl. Nachbekl. Antin, und Am 2e. April wurde:
v 3. in der Agpellotionssache von dem Stadtgerichte
Sturtgart zwischen dem Adveotaten
Moser daselbst, als Contradictor,
Gnd dem Senator Nitlrer ebendaselbst,
o#ls Güterpfleger in dem Kaufmann Weck-2
Anton Gros und Consorten zu Sontbeim,
Worbekl. Nachkl. Aten, Zehend-Pacht-
Recht in der Vor- und Schadloshaltung
in der Michklage betreffend,
wurde das Urihell vorlhet · Jostanz dunch