Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

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Litt. A. 
Nachweisung 
derjenigen Handels-Artikel, welche bei ihrem Durchgange durch das 
Niederländische Gebiet von 
Krimpen oder Gorcum 
bis in's offene Meer 
an festbestimmter Abgabe mehr oder weniger als den, durch den 
Artikel 4. des Rheinschiffahrts-Vertrages festgestellten Abgabensatz 
von 13 Cents für 50 Pfund Niederländischen Gewichtes stromaufwärts, 
9 stromabwärts 
zu zahlen haben. 
  
Handels-Artikel, die einem höheren Satze an festbestimmter Abgabe 
unterliegen: 
  
Betrag des Abgaben= 
Satzes für einen Zent- 
ner von 50 Pfund Nie- 
derländisch Brutto-Ge- 
wichtes, sowohl für die 
Fahrt aufwärts als für 
die Fahrt abwärts. 
  
Th Boé und groben Congo. 4Guld. 48 Centen. 
Thec .. 
alle andere Theesorten 2 80 
rohes Kochsal .. 90 
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raffinirtes Kochsazzz ... 7 20 
  
  
Jabrgang 1831. — (No. 12%.
	        
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