Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

— 205 — 
5) von Glätte, Schmalte, gereinigter Soda (Mineral-Alkald) (5. q.), 
Schwefelsäure (5. n.), Kolophonium, überhaupt Harzen; außereu- 
ropäischen Tischlerhölzern (5. Anmerk.), rohen Häuten und Fellen 
zur Gerberei, und Haaren (11.); Muschel= oder Schalthieren aus 
der See (25.s.), getrockneten, geräucherten, oder gesalzenen Fischen, 
Heringe ausgenommen; Hanf und Leinöl (26.), Salmiak, Spieß= 
glanz (Antimonium), Thnaaag .. . ... 
6) Von Zink (12. a. und boh))) . . . .. 
Ausnahmen: 
a) wenn solcher auf der Linie von der Ostsee bei Memel bis zur 
Welchsel, diese eingeschlossen, eingeführt, und durch die Häfen von 
Danzig, Memel und über Pillau ausgeführt wird, oder umgekehrt, 
vom Zennneeernrnrnrnrnrn .. . . . . 10 Sgr. 
b) wenn solcher uͤber Danzig mit der Bestimmung nach Rußland 
durchgeht, vom Zentner 3 Sgr. 
7) Von Blei, Roheisen (6. a.), geschmiedetem Eisen und Stahl (6. b.), 
groben. Eisengußwaaren (6. d. 1.), Kraftmehl (25. q.), Mühlenfa- 
rikaten aus Getreide und Hülsenfrüchten (25. r.); ingleichen 
Schiffszwiebcbckkkkk ..... . ... . . .. . 
Ausnahmen: 
a) fuͤr geschmiedetes Eisen, aus Rußland oder Polen kommend und 
seewaͤrts ausgehend, vom Zentner. . .. .... ... . . . ... . ... 3 Sgr 
b) fuͤr Mehl, in Tonnen verpackt, auf dem unter 6. a. bezeichneten 
Transitozuge, vom Zentner. ..... . . ... 5 Sgr. 
8) Von Hoͤrnern, Hornspitzen, Klauen und Knochen (1.), Mennige 
G. d.), grünem Eisenvitkiol (5. e.), Mineralwasser in Flaschen oder 
Krügen (5. I.), von grauer Packleinwand und Segeltuch (22. c.), 
rohem Agatstein und großen Marmorarbeiten, als: Statuen, Bu- 
sten, Kaminen 
9) Von Salz (25. u.) auf dem unter 6. a. erwähnten Transitozuge zum 
Bedarf der Königl. Polnischen Salzadministration, unter Controle 
der Königl. Preußischen Salzadministration, von der Last 3 Rthlr. 
10) Von Steinkohlen (3) ... .. . .. . ... 
11) Von Bruch= und behauenen Steinen aller Art, Mühl= und Schleif- 
steinen (33. a.) 
12) Von Heringen (25. U0 y99 . . . 
13) Von Weizen und andern unter No. 14. nicht besonders genannten 
Getreidearten; desgleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erb- 
sen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel und dem Niemen eingehend, 
(No 1313.) KI2 
  
Von 
Last 
4000 
  
  
fd 
Kthlr. S#r. 
Vom 
Zentner: 
Rthlr. Eat 
20 
78 
5 
der 
u 
15 
10 
Von 
der Tonne: 
Athlt. Sart. 
10 
und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.