Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

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Von 
· · »verTon-u: 
und durch die Häfen von Danzig und Memel, auch durch Elbing 
und Königsberg über Pillau ausgehend, vom Scheffel.. 2 Sgr. 
(Dies ist zugleich die Eingangsabgabe auf dieser Linie, wenn jene 
Getreidearten und Hülsenfrüchte nicht weiter auf der Brahe ver- 
schifft werden; geschieht dies aber, so wird der Unterschied zwi- 
schen dieser Abgabe und der für diese Getreidearten und Hülsen- 
früchte in der zweiten Abtheilung allgemein bestimmten Eingangs- 
abgabe nacherhoben.) 
44) Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein= und über 
die vorgenannten Häsen ausgehend, vom Scheffkfe.. 7 Sgr. Ven 
Stuͤck: 
15) Von Vieh: A#bl Sar. 
a) von Ochsen und Stirn . .. . . . . .. 2— 
b) Kuhen und Rindden — 15 
c) = Schweiiin .. .. . . . — 10 
16) Alle andern Gegenstaͤnde werden nach den Bestimmungen der ersten 
und zweiten Abtheilung behandelt; insbesondere auch diejenigen, fuͤr 
welche die vorstehenden Sätze nur in bestimmten Richtungen gelten 
(0. 9. 13. 14.); sofern sie aber dort in der Ein= oder Ausgangs- 
abgabe, oder in beiden zusammengenommen, höher als mit 15 Sgr. 
belegt sind, wird doch vom Zentner nur 15 Sgr. erhoben. 
II. Abschnit t. 
Bei dem Durchgange von Waaren, welche durch die Odermündungen oder 
auf allen übrigen Wegen links der Oder, einschließlich über Zabrzg bei Berun, in 
die ösilichen Proomzes eingehen, und auf diesen Wegen (jedoch mit Ausschluß des 
Eingangs durch die Odermündungen und des Ausgangs über Jabrzg bei Berun, 
Abschnikt I.) oder durch die Odermündungen wieder ausgehen, wird, insofern sie in 
der zweiten Abtheilung nicht mit einer geringern Abgabe beim Eingange oder Aus- 
gange, oder bei beiden zusammengenommen, als von 15 Sgr. belegt sind, die allge- 
meine Eingangsabgabe entrrichtet mit funfzehn Silbergroschen vom Zentner. 
eld- 
Eine geringere Durchgangsabgabe wird in dieser Richtung Geuich unn 
erhoben: ——— 
1) von Alaun, Blei, Bier, Borsten, groben Böttcher= und 
Holzwaaren, Cichorienwurzeln, geschmiedetem Eisen, Eisen- 
blech, Eisendrahr, Ankern und Ankerkelten, groben Eisen- 
gußwaaren, von Glas ohne Unterschied, von Glasgalle 
und Glasscherben, Käse, Kienruß, Knochen und Rindshör- 
nern, Knoppern, weißem, rothem und schwarzem Kümmel, 
Laugenfluß, Mehl, Graupe, Grütze, Gries, Mineral- 
wasser, Münzkrätze, gedörrtem Obste, Oelkuchen, feinen 
Schleif= und Wetzsteinen, Vitrtl. —— 
2) von 
  
  
  
 
	        
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