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C.
I. Rhein zoll.
Dieser wird erhoben
A. vom Bruttogewicht der Ladung:
a) abwärts, beim Rheinzollamte zu Coblenz, für die
Rheinstrecke von Coblenz bis zur niederländischen
Grenze bei Schenkenschnz
b) abwärts, ebendaselbst, von Ladungen, welche
über Vallendar nach Nassau gehen
) aufwärts, beim Rheinzollamte zu Emmerich, für
die Rheinstrecke von der niederländischen Grenze
bei Schenkenschanz bis Coblenz . . ...
Beim Rheinzollamte zu Coblenz wird eben
dieser Zollsatz, wofern er nicht schon in Emme-
rich bei der Anmeldung zum direkten Durchgange
entrichtet worden ist, von den über Emmerich
daselbst eingetroffenen Ladungen erhoben, welche
rheinabwärts nach Vallendar und dann land-
wärts nach Nassau, oder welche gleich von
Coblenz landwärts über Aremberg nach Nassau
gehen.
) aufwärts, beim Rheinzollamte zu Coblenz, für
die Rheinsirecke von Coblenz bis Kaubb.
Der Rheinzoll für diese Strecke wird nicht
bloß von den rheinwärts über Emmerich ein-
gegangenen und den landwärts zu den Freihäfen
oder von Vallendar zum Rhein gelangken, über
Coblenz ausgehenden Transitoladungen erhoben,
sondern auch von Ladungen, die aus dem Innern
über Coblenz ausgehen.
Fuͤr
den Zentner
50 Kilogrammen.
Macht
für den Preuß.
entner
in Preuß. Gelde.
Cen!l. Decimill. Sar. Vi.
57% S
85 70 7
4165% o0o0o 4%
Anmerkung. 1) Geschieht die Durchfuhr auf dem Rhein, oder auf dem Rhein und der
Mosel vermittelst Umschlags in den Freihcfen am Rhein, so wird der Rhein-
zoll von den durchgehenden Waaren nicht beim Eingange, sondern erst
beim Ausgange, also abwärts bei dem Rheinzollamte zu Emmerich, auf-
wärts bei dem zu Coblenz erhoben.
2) Ladungen, die rheinabwärts über Coblenz eingeben und moselaufwärts über
Trier ausgehen, oder umgekehrt über Trier ein= und uber Coblenz ausgehen,
sind für die Rheinstrecke vom Rheinzollamte zu Coblenz bis zur Mosel vo
Rheinzolle frei.
B. Für