Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

II. Rekognitionsgeld. 
Dieses wird zu Trier nach folgenden Sätzen erhoben: 
  
  
  
  
Von einem Fahrzeuge, dessen Ladungsfähigkeit beträgt 
in in 
Zentnern zu 50 Kilogrammen. Preuß. Lasten zu 4000 Pfund. erit Sor. 
50 und unter 300 15 und unter 845 — 3 
"300 - 600 8,“ „ 16, — 25 
600 - 1000 100 „ " 20,7 1 20 
1000 - 1500 20, „ " 40% 2 20 
1500 und darüber. „ und darnber. 
  
  
  
Anmerkung. Beladene Fahrzeuge, die über Trier ein= und über Coblenz ausgehen, oder 
umgekehrt über Coblenz ein= und über Trier- ausgehen, sind von diesem 
Rekognitionsgelde frei. 
 
	        
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