Gesetz Sammlung
für die
Koöniglichen Preußischen Staaten.
No o. 17.—
(No. 1318.) Joll= und Handels-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen
und Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen einerseits, und
Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen andererseits. Vom
25sten August 1831.
(Sde Majesiät der König von Preußen und Seine Königliche Hoheit der
Großherzog von Hessen einerseits, und Seine Königliche Hoheit der Kurfürst
von Hessen andererseits, von dem Wunsche beseelt, Ihren Unterthanen die
Vortheile eines freien Verkehrs in immer gröôßerer Ausdehnung zu Theil werden
zu lassen, haben zur Erreichung dieses Zwecks Verhandlungen eröffnen lassen,
und dazu als Bevollmächtigte ernannt:
einerseits: Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren Wirklichen Geheimen Legationsrath und Direktor
im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Albrecht Friedrich
Eichhorn, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens
3ter Klasse, Inhaber des eisernen Kreuzes 2ter Klasse am weißen
Bande, Ritter des Kaiserlich-Russischen St. Annen-Ordens 2t#er#
Klasse, Kommandeur des Civil-Verdienst-Ordens der Koöniglich-
Baierischen Krone, und des Königlich-Würtembergischen Civil-Ver-
diensi-Ordens, Kommandeur des Königlich-Hannböverschen Guelphen=
Ordens, des Großherzoglich-Hessischen Haus-Ordens und des Groß-
herzoglich= Sachsen-Weimarschen Ordens vom weißen Falken, und
Allerhöchst-Ihren Geheimen Ober-Finanzrath Ludwig Bogislaus
Samuel Kühne, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-
Ordens Zter Klasse;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen:
Höchst-Ihren Wirklichen Geheimen Rath und Präsidenten der Ober-
Finanzkammer, Wilhelm von Kopp, Kommandeur ister Klasse
des Großherzoglich-Hessischen Haus= und Verdienst-Ordens und
Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens 2ter Klasse;
Jahrgang 1831. — (No. 1318.) Oo anderer-
(Ausgegeben zu erlin den 28sten November 1831.)