Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

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([o. 1323.) Allerhöchste Kabineksorder vom Zten November 1831., betreffend die Moda- 
litäkten der Exekution in das Mobiliar der im wirklichen Dienste stehenden 
Unteroffiziere und gemeinen Soldaten, so wie der Militair-Beamten jeden 
Ranges. 
A. Ihren Bericht vom 12ten v. M. bestimme Ich hierdurch, daß die Vor- 
schrift im F. 155. des Anhangs zur Allgemeinen Gerichtsordnung, nach welcher 
das Mobiliar dienstthuender Offiziere an ihrem Garnison-Orte keiner Auspfändung 
unterworfen werden kann, auch auf das Mobiliar der im wirklichen Oienste 
stehenden Unteroffiziere und gemeinen Soldaten an ihrem Garnison-Orte Anwen- 
dung finden soll. In Beziehung auf die Militair-Beamten jeden Ranges treten 
die Besiimmungen ein, welche im F. 156. für die Civil-Beamten ertheilt worden 
sind. Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetzsammlung bekannt zu machen. 
Charlottenburg, den 8ten November 1831. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staats= und Kriegsminister General der Infanterie von Hake 
und das Juflizministerium. 
 
	        
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