Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1831. (22)

  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgege- 
ben zu 
Berlin. 
In h a l t. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des Ge- 
setzes. 
Seite. 
  
1831. 
2. April. 
1. Mai. 
3. 
2. Juli. 
1831. 
6. Juni. 
10. Mai. 
10. 
10. 
8. Juli. 
6. Juni. 
8. — 
20. Juni. 
26. August. 
  
  
Allerhoͤchste Kabinetsorder, die Einfuͤhrung der 
revidirten Städte-Ordnung in der Provinz 
Sachsen betreffend. 
Ministerial-Erklckrung über die mit der Kaiserlich- 
Oesterreichischen Regierung verabredete Auf- 
hebung alles Unterschiedes in der Behandlung 
der beiderseitigen Schiffe und deren Ladungen 
in den Preußlschen und Oesterreichischen Häfen. 
Bekanntmachung dieser Erklärung durch das 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen 
Angelegenheiten über die Allerhöchst erfolgte 
Rakifikation des Jollvertrages mit dem Groß- 
berzogthume Sachsen-Weimar vom 11ten 
Februar 1831. 
Taris, nach welchem das Brückengeld bei der 
Lübowschen Möhle zu erheben K. 
Vertrag zwischen Preußen und Anbalt-Bern- 
burg, die Erneuerung der Verträge wegen An- 
schließung der verschiedenen Anhalt-Bernburgi- 
schen Landestheile an das Preußische indirekte 
Steuersystem betreffend. 
Vertrag zwischen Preußen und Anhalt-Bern- 
burg, wegen Regulirung der Schiffahrts-Ab- 
gaben auf der Saale. 
Ratifikations-Urkunde der am Z1#sten März 1831. 
zu Mainz abgeschlossenen Uebereinkunft unter den 
Uferstaaten des Rheins, und auf die Schif- 
fahrt dieses Flusses sich beziehenden Ordnung. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend das Armen- 
recht in den Rheinprovinzen, mit Bgt auf 
die Verordnung vom lten Februar 1823. 
Verordnung, den Volljährigkeits-Termin in Neu- 
Vorpommern und Rügen betreffend. · 
Gese7, wegen Bestrafung derjenigen Vergehungen, 
welche die Uebertretung der — zur Abwen- 
dung der Cholera — erlassenen Verord- 
nungen betreffen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Wiederherstellun 
der Schlesischen Zehentverfassung so wie sie nach 
der Order vom Zten Maärz 1758. 
Februar 1812. bestanden hatte. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die den 
Lehns= und Fideikommiß-Besitzern in sämmt- 
lichen Provinzen der Monarchie zu gestattende 
Verpfändung der Gtersubstanz, wegen der 
Austinenderseßn #8-Kosten und Abfindungen 
bei gutsherrlich= bduerlichen Regulirungen, Ge- 
meinheits-Separationen und Ablösungen. . 
ari 
  
bis zum öten 
11 
  
  
1287 
1286 
1286 
1284 
1292 
1288 
1289 
1293 
1294 
1290 
1304 
1298 
  
51 
52 
49 
57—60 
71 
67 
68 
61—64 
169 
155
	        
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