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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Koͤniglichen Preußischen Staaten.
— No. 9. —
(No. 1291.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 29sten Maͤrz 1831., die Ernennung des
Geheimen Regierungsraths von Lamprecht zum vierten Mitgliede der
Hauptverwaltung der Staatsschulden betreffend.
Jo habe unter den von Ihnen vorgeschlagenen, durch den Staatsrath Mir
präsentirten Beamten, den Geheimen Regierungsrath von Lamprecht zum
Mitgliede der Hauptverwaltung der Staatsschulden ernannt und wegen seiner
Verpflichtung das Erforderliche an das Justizministerium verfügt.
Berlin, den 29sten März 1831.
Friedrich Wilhelm.
An
den Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und Präsidenten Rother.
(No. 1292.)
Tarif,
nach welchem das Brückengeld bei der Lübowschen Mühle zu erheben ist.
Vom öten Mai 1831.
J. Von Extraposten, Kutschen, Kaleschen, Kabriolets, beladenen und
unbeladenen Lastfuhrwerken, so wie uͤberhaupt von jedem Fuhrwerke,
beladen oder unbeladen, für jedes Zugthir 3 Pfennige.
II. Von ledigen Pferden und Maulthieren, mit oder ohne Reuter
und Lasi, von Ochsen, Kühen und Eseln, vom Stück. 3
III. Von Kälbern, Rindern, Füllen, Ziegen, Schaafen, Läm-
mern, Schweinen rc. wird, wenn deren weniger als 10
sind, nichts entrichtet; von 10 und mehr Stück für jede
10 Stcccckgkkkg.. .. .. . . . . 3 -
Jahrgang 1831. — (No. 1291 — 1292.) M Be-
(Ausgegeben zu Berlin den 8ten Juli 1831.)