— 149 —
Gesetz Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
—— No. 13. —
(No. 1363.) Allerhöchste Kabinctsorder vom Zusten März 1832., die revidirte Meß-
Ordnung für die Messen zu Frankfurt an der Oder betreffend.
D, Ich bei der mit Ihrem Berichte. vom 1ten d. M. Mir vorgelegten
revidirten Meßordnung für die Messen zu Frankfurt an der Oder nichts zu
erinnern gefunden habe; so genehmige Ich sämmtliche darin aufgenommene
Besiümmungen mit der Maaßgabe, daß aus denselben eine Beschrankung Ihrer,
des Finanzministers, gesetzlichen Befugnisse in Betreff der Steuerkontrolle nicht
abgeleitet werden solle. Sie haben nunmehr wegen der Ausfertigung, Voll-
ziehung und Bekanntmachung des zurückerfolgenden Entwurfs weiter zu verfägen.
Berlin, den Zusten März 1832.
Friedrich Wilhelm.
An
die Staagtsminister v. Schuckmann und Maassen.
Revidirte Meßordnung
für die Messen zu Frankfurt an der Oder.
N.-## des Königs Majestät mittelst Allerhschster Kabinetsorder vom Züsten
März d. J. die Bestimmungen genehmigt haben, welche beim Meßverkehr zu
Frankfurt an der Oder in Anwendung kommen sollen, werden dieselben, nach
Vorschrift der Zollordnung vom 26sten Mai 1818. S. 76., durch gegenwär-
tige revidirte Meßordnung für die dort unter der Benennung: Reminiscere-,
Margarethe= und Marrini-Messen bestehenden drei jährlichen Messen bekannt
gemacht und zugleich die seitherigen Meßordnungen völlig aufgehoben.
Jabrgang 1832. — (No. 1363.) m
(Ausgegeben zu Berlin den 30 ten Juni 1832.)