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Geset-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
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No. 20. —
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(No. 1471.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 18ten November 1833. nebst deren An##
die Abänderungen im Jolltarif betreffend.
A# Ihren Bericht vom 14ten d. M. verordne Ich hiermit, daß die Vrr-
Anderungen in der Zoll-Erhebungsrolle vom 30sten Oktober 1831., welche aus
den Vereinbarungen mit andern Staaten über die Annahme eines gleichförmi-
gen Zoll= und Handelssystems hervorgehen, und in der zurückgehenden von Mir
genehmigten Zusammenstellung enthalten sind, bekannt gemacht, und, vom Asten
Januar 1834. an, angewendet werden. Von demselben Zeitpunkte an ist, in
mmittelbarer Folge der geschlossenen Verträge, die Erhebung des Eingangszolls
don den aus dem freien Verkehr der zollvereinten Staaten nach den Preußi-
schen Landen eingehenden, ingleichen des Ausgangszolls für die nach solchen
Staaten ausgehenden, endlich der Durchgangsabgaben für die aus den Ver-
einsländern nach dem Auslande durchgeführten oder vom Auslande ab dorchin
gelangenden Gegenstände einzustellen.
Da die Publikation der Zollvereinigungs-Verträge früher nicht zulässig
gewesen ist: so muß das im Gesetze vom 26sten Mai 1818. 99. 25. 26. als Re-
gel zugesicherte Verfahren, nach welchem Veränderungen des Tarifs, die von
Einfluß auf die Steuerpflichtigen sind, acht Wochen vor dem Isten Januar zur öffent-
lichen Kenntniß gebracht werden, eine Ausnahme erleiden, welche im gegenwärtigen
Falle, unter Berücksichtigung der Vortheile, die dem Handel und Gewerbfleiße der
Unterthanen aus den vorgedachten Verträgen durch Erweiterung des freien Markes
erwachsen, auch dadurch sich rechtfertigt, daß die Veränderungen an den einzel-
nen Tarifsätzen zum größten Theil nur in Ermaßigungen gegen die bisherige
Heberolle bestehen. Sie, der Finanzminister, haben auch diesen Besehl und
dessen Anlage durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 18ten November 1833.
Friedrich Wilhelm.
An die Staatsminister v. Schuckmann und Maassen.
Jahrgang 1839. (Jo. 14171.) Bb In
(Ausgegeben zu Berliu den 27sten November 1833.)