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Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
No. 21.
(No. 1472.) Jollvereinigungs-Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen,
Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen und Seiner
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen einerseiks, dann Seiner
Majestät dem Könige von Bayern und Seiner Majestät dem Könige von
Württemberg andererseits. Vom 22sten März 1833.
Se# Majesit der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und
Mitregent von Hessen und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von
Hessen einerseits, und
Seine Majestät der König von Bayern und Seine Majestät der König von
Württemberg andererseits,
haben in fortgesetzter Fürsorge für die Beförderung der Freiheit des Handels
und gewerblichen Verkehrs zwischen Ihren Staaten und hievurch zugleich in
Deutschland überhaupt, über die weitere Entwickelung der zwischen Ihnen beste-
henden diesfälligen Vertrdge Unterhandlungen eröffnen lassen, und zu diesem
Zwecke bevollmachtigt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren Geheimen Staats= und Finanzminister, Carl Georg
Maassen, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens erster
Klasse, Inhaber des eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weißen Bande,
Großkreuz des Civil--erdienst-Ordens der Königlich-Bayerischen Krone,
Kommenthur des Ordens der Königlich-Württembergischen Krone,
Großkreuz des Kurfürstlich-Hessischen Löwen-Ordens, des Großherzog=
lich-Hessischen Ludwigs-Ordens und des Großherzoglich-Sachsen-Wei-
marischen Haus-Ordens vom weißen Falken, und
Allerhöchst-Ihren Wirklichen Geheimen Legationsrath und Direktor im
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Albrecht Friedrich
Eichhorn, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens drit-
ter Klasse mit der Schleise, Inhaber des eisernen Kreuzes zweiter
Klasse am weißen Bande, Ritter des Kaiserlich-Russischen St. Annen-
Ordens zweiter Klasse, Commandeur des Civil-Verdienst-Ordens der
Jahrgang 1833. (No. 1472) Dd Ks-
(Ausgegeben zu Berlin den öten Dezember 1833.)