Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

Beilage C. 
zum Pereins-Zolltarif. 
— — —„m 
Ausgangs-Zoͤlle fuͤr Holz 
in den Koͤnigreichen Bayern (mit Ausschluß des Rheinkreises) und Wuͤrttemberg 
beim Landtransport, so wie beim Wassertranport auf der Donau, 
dem Inn und dem 
odensee. 
  
Gegenstände. "4 
Ausgangs= 
von 
Joll 
Bemerkungen. 
  
Holz: 
a) gemeines hartes und weiches: 
1) Bau= und Werkholz in Stäm- 
men und Bläcken, auch Rafen 
und Stangen ungeschnitten 
2) Bau= und Werkholz geschnit- 
ten zu Rähmlingen, Läden, 
Pfosten, Riegeln, Stollen, 
Bohlen, Brettern, Schwärt- 
lingen, Latten, Dauben, Faß- 
böden, Felgen, gebohrte Brun- 
nemeicheln, Weinpfähle oder 
Rebstocken, auch Weiden und 
Reifholz . .. .. ... .. .. . .. ... 
3) Brennholz, alles, in Schei- 
tern, Aesten, Bauschen, Borzen, 
Spänen, Stäcken, Sturzbür= 
den, Scheiten, Hobelspänen 
4) Schiffbauholz, alles, in Stäm- 
men, Ruchen, auch Küpfe und 
Krummholz . .. .. .. . . . . . . . . 
Jabrgang 1833. (No. 1472 - 1473.) 
  
1 Fl. Werth 
1 Fl. Werth 
1 Fl. Werth 
1 Fl. Werth 
  
Fl. Xr. 
— 6 
—3 
—13 
— 6 
  
Rafen bedeutet das geringerc Bau-, Werk= und 
Schisfbauholt, nämlich: Bauholz in Stämmen, 
und Sageblocke von 3 bis ju 1 Fuß im Durch- 
messer, dann Schifsbauholz in Stämmen von 
10 bis 16 Klafter känge und dem erwähnten 
Durchmesser. 
Läden oder Pohlen 4—6 Joll dicke Bretter. — 
Unter Pfosten ist das beschlagene oder geschnit- 
tene, jur Besestigung von Gartenzaunen 2c. 
dienende Holz verstandenz Nahmlinge sfind 
Rähmschenkel; Stollen (oder Riegel) ist vier- 
kantig geschnittenes Holz, 2 bis 4 Zoll im Ge- 
vierte und von Bretterlänge. — Schwärtlinge 
oder Schwarten sind die äußern Segmente, wel- 
che beim Schneiden eines Stammes in Bretter 
auf den Seiten absallen — Felgen find das 
lugehauene oder geschnittene Holz, wie es die 
Wagner kaufen, um es zu Radfelgen weiter 
zu verarbeiten. 
Bauschen bedeutet Wellen: Sturzbürden find 
Wellen graterer Gattung, auch werden darun- 
ter, Faschinen und die Holzbürden verstanden, 
welche Landleure in den Wäldern sammeln 
und nach Hause bringen: Borzen werden theils 
Theile ausachauener Wurzelstecke, theils die 
Giebel-Enden des Floßholzes, welche beim Floß- 
bau zu Erzielung einer gleichen Lange der Floß- 
stämme abgeschnitten werden, theils jene knor- 
zigen Abfalle genannk, welche beim Aufmachen 
der aroßern Baumaste zu Prügelholz abfallen. 
Holzscheiten und die Spane, welche beim Be- 
ctblagen des Bau= und Commerzial-Holises 
abfallen. 
Um die Zollbehandlung der verschiedenen 
Holzariakcl nach Klaster, Raß, Stämmen und 
Stücken möglich zu machen, wird der Current- 
Werth derselben von Jeit zu Jeit nach den 
ortlichen Preisen der verschiedenen Ein= und 
Auurttrspunkte sestgesetzt und bekannt gemacht 
werden. 
  
Mm (Nr. 1473.)
	        
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